Fünftes Sachregister. 1826. bis 1836.
Poslen, denfelben mug Jedermann) auf den Stoß ins Horn, ausweichen. 28. 67.
Post-Sachen, Annahme und Untersuchung von Brschwerden in selbigen von Seiten der Ober-Prässden=
ten. 26. 3.
Postscheingeld, für gewöhnliche Pakete, wird von Zwei auf Einen Sllbergroschen herabgesetzt. 27. 176.
Präklusiv-Termmn, zur Verwechselung der alten Scheidemünze bei königlichen Kassen. 26. 115. —
desgl. zur Fortschaffung der fremden Scheidemünzen. 30. 3. — für die Ummechselung der al#eschwedisch
pommerschen Münzen bel öffentlichen Kassen. 30. 22. — von 8 Wochen nach Bekannkmachung der
Klassen = Steuer-Rollen, zur Anmeldung der Reklamationen dagegen. 30. 19. — von 4 Wochen zum
Rekurse an das Finanzministerium, nach dem Empfange der Entscheidung der Regierung; ebendaselbst. —
zur Anmeldung der Forderungen aus Kriegslieferungen und Leistungen an die Niederlausitzer Ktändischen
Fonds. 29. 99. — zur Anmeldung der Ansprüche an die ehemaligen westphälischen Departemental ·
Fonds. 26. 40. — zur Anmeldung der Real-Ansprüche der aͤltern Hypothekenglaͤublger im Herzogthum
Westphalen, Fürstenthum Siegen 2c. 26. 64. — 27. 85. — für die Anmeldung der zur
Liquidation geelgneten Forderungen aus den preußischen Länderthellen des ehemaligen Königreichs West-
phalen. 27. 19. — für die biquidation und Feststellung der aus dem siebenjährlgen Krlege herrührenden,
westphdlischen sogenannten Fourage-Kapitalien. 27. 35. — für die Anmeldung und Justiftkation der
Kriegsschulden in den Regierungs-Departements Posen und Bromberg. 26. 51. — für die noch zur
Liquldation gegen die Departemental-Fonds von Posen und Bromberg zuzulassenden Forderungen. 29. 11.
— für die Ansprüche der ehemals berzogl. warschauischen Offiziere auf Resormgehalt oder Pension. 28.
45. — für die Entschddigungs-Ansprüche aus der Feuewersicherungs-Sozictät des ehemaligen Herzeg-
thums Warschan, diesseitigen Antheils. 29. 120.
Preußen, Provins, nähere Bestimmungen über die Anordnung der Provinziol-Stände in felbiger, vom
417ten März 1828. — 28. 28 — 34. — Kreisordnung für selbige, von demselben Tage. 28.
34 — 38. — Veränderung wegen Einführung eines gleichen Wagen= und Schlitten-Geleises, so
wie gleicher Schlittenkappen in selbiger. 28. 25. — die Gesetzgebung über das Mühlenmesen in
Odtpreußen und bitthauen, so wie im Ermlande und dem Marienwerderschen Kreise, ist durch das Edikt
vom 29'ten März 1808. für abgeschlossen zu achten. 26. 85. — die Verordnung vom 28. Oktober
1810. und deren spätere Deklarationen finden daher auf selbige keine Anwendung; ebendas. — auch
Ost= und Westprcugen.
Privat-Bank, ritterschaftliche, in Pommern. s. Bank.
ärt- eseacrbpchnunn, 1 Gewerbesteuerpflichtigkeit derselben und deren Agenten. 28. 61.
Modukte, selbst gewonnene, deren 1mhertragung, auch von Ausländern in den angrenzenden Bezirken
ihres Wohnorts, ohne Gewerbeschein. 30. 1
Provinzen, neuc und wieder eroberte, in Boziehung auf die Ressortverhältnisse der Verraltungsbehörden
in selbigen sollen nur die allgemeinen Instruktionen dieser Behörden, nicht aber die mit selbigen
nicht zu vereinbarende fremde Gesetzgebung, zur Richtschnur dienen. 27.7. — s. auch Rheinpre=
vinzen, Westphalen 2c.
Provinzial-Schul-Kollegien, f. Schul-Kollegien.
Provinzial-Stände, s. Stände, Provinzial-
Perozesse, über die den Grundbesitz betreffenden Rechtsverhaltnisse, Abfassung der Erkenntnisse dritter
Instanz in selbigen durch das Geheime Ober-Tribunal. 29. 51. — welche einen Gegenstand bis zu
einhundert Thalern einschlieplich betreffen, Kompetenz der Gerichtsämter in selbigen. 27. 101.
Prüfungen, der Feldmesser und Nivellirer durch die Oberbau-Deputation. 29. 19. — der cvangelisch-
geistlichen Kandidaten, durch die Konsistorien. 26. 5.
Pulvermagazine, deren Bewachung vom Militair auch bei vorübergehender Abwesenheit der Garnison.
29. 93.
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