Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1830. (21)

Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
No. 1. 
  
[o. 1221.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 6ten Oktober 1829., die Erweiterung der Vor- 
schriften des g. 4. im Regulativ vom 28sten April 1824., den Gewerbs- 
betrieb der Ausländer im Umherziehen betreffend. 
N Ihrem gemeinschaftlichen Antrage vom 16ten v. M. bewillige Ich, daß 
die im §. 4. des Regulativs, über den Gewerbsbetrieb im Umherziehen, vom 
28stten April 1824., den Inländern beigelegte Befugniß: auch ohne Gewerb- 
schein selbstgewonnene Produkte und selbstverfertigte Waaren, in soweit solche 
von Jedermann auf Wochenmärkten feil gehalten werden dürfen, auch in der 
Umgegend ihres Wohnorts zum Verkauf umherzutragen oder zu schicken, auf 
Ausländer ausgedehnt werde, die in angrenzenden, von den Regierungen nach 
jedesortigem Bedürfniß näher zu bestimmenden Bezirken wohnhaft sind. Ich 
authorisire Sie, diese Erweiterung der gesetzlichen Bestimmung öffentlich bekannt 
zu machen. 
Berlin, den öten Oktober 1829. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
die Staatsminister v. Schuckmann und v. Motz. 
  
Jahrgang 1830. — (No. 1221 — 1223.) A (No. 1222.) 
C(Ausgegeben zu Berlin den 25sten Januar 1830.)
	        
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