Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1832. (23)

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Artikel J. 
Feststellung der Linie der Koͤniglich-Preußischen Militairstraße, der 
Etappen-Haupt-Oerter und Bestimmung der Etappenbezirke. 
1) Buttstedt, welches drei Meilen von Erfurt, und drei und eine halbe Meile 
von Naumburg entfernt liegt, wird in der Regel und so lange, als die 
Wege in jener Gegend nicht verdorben sind, als der Etappen-Ort zwischen 
Naumburg, dem Herzogthume Sachsen, und Erfurt angenommen, und nur 
bei sehr uͤbeler Witterung und dadurch sehr verschlimmertem Wege wird 
der Truppenmarsch uͤber Weimar dirigirt. Zu dem Etappenbezirke Butt- 
stedt gehoͤren: Hardisleben, Olbersleben, Guthmannshausen, Großbrem- 
bach, Krauthein, Neumark, Buttelstedt, Nermsdorf, Schwerstedt, Nieder- 
reißen, Mannstedt, Rudersdorf, Nirmsdorf und Oberreißen. 
Da jedoch die Etappen von Erfurt bis Buttstedt, und von diesem 
Punkte bis Naumburg, fuͤr den Marsch der Remonten zu groß sind, der 
Rayon von Buttstedt aber bedeutend ist und nach Vorstehendem Buttelstedt 
in sich schließt, so ist man, um den beregten Uebelstand zu vermeiden, 
uͤbereingekommen, daß von jetzt ab Buttelstedt und seine Umgebung mit den 
Remonten belegt werden soll. 
2) Von Erfurt nach Coblenz trifft die Militairstraße Eisenach als Etappen- 
Ort, zu deren Etappenbezirk Fischbach, Lichrodt, Stedtfeld, Foͤrtha, 
Melborn, Wenigen-Lupnitz, Groß-Lupnitz, Stockhausen, Hetzelsroda, 
Stregda, Seebach, Farnroda, Kittelsthal, Mosbach, Eppichnellen, 
Marksehl und Burkhardtsroda gerechnet werden. 
3) Vacha, drei und eine halbe Meile von Eisenach. Zu deren Etappenbezirk 
gehört: Ober= und Unter-Zella, Dorndorf, Frauensee, Dönnges, Kiesel- 
bach, Niederbreitsbach, Ettenhausen, Tiefenorth, Merkers, Pferdsdorf und, 
wenn stärkere Truppenmärsche erfolgen, Berka an der Werra, Gerstungen, 
Dankmarshausen, Großensee, Wünschensuhl, Fernbreitenbach, Dippach, 
Horschlitt, Oberellen, Hurda, Unterellen, Lauchröden und Hausbreitenbach. 
Die Entfernung von Vacha nach Hersfeld beträgt drei Meilen, von 
Berka nach Hersfeld drei Meilen, dagegen von Berka nach Eisenach nur 
zwei und eine halbe Meile. 
4) Die Militairstraßen von den Königlich -Preußischen Staaten nach den 
Königlich -Preußischen Theilen des Neustädter Kreises, welche in dem 
Staatsvertrage d. d. Paris, den 22 ten September 1815. bestimmt sind, 
werden Königlich-Preußischer Seits vorbehalten, und sollen auf diesen 
Straßen dieselben Grundsätze der Verpflegang, Vergütung der Preise und 
polizeilichen Einrichtungen Statt finden, wie solche in gegenwäwiger Ueber- 
einkunft bestimmt werden. 
(No.1312.) Da-
	        
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