Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

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Die Bestimmungen vorstehender erneuerter Durchmarsch- und Etappen- 
Konvention haben die Genehmigung Seiner Maäjestaͤt des Koͤnigs erhalten, und 
ist demzufolge gegenwaͤrtige Ausfertigung derselben vollzogen worden, um gegen 
eine gleichmäßige Erklärung des Herzoglich-Braunschweig-Lüneburgischen Staats- 
Ministeriums ausgewechselt zu werden, welchemnächst die erforderlichen Bekannt- 
machungen zur Ausführung und Nachachtung erfolgen sollen. 
Berlin, den 8ten September 1835. 
1 
(L. S.) 
Königlich-Preußisches Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. 
Ancillon. 
  
Vorsitehende Erklaͤrung wird, nachdem sie gegen eine uͤbereinstimmende Erklaͤ- 
rung des Herzoglich-Braunschweig-Lüneburgischen Staatsministeriums ausgewech- 
selt worden ist, hiedurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Berlin, den 8ten September 1835. 
Ancillon.
	        
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