318
Des Termins Gegenstand
Rervier Belauf “"% „ der * * erun Versammlungsort
r Maonat gerung
Eggesin -eone Revier ½ November 9 Nutz= und Brennholz Gasthof Ulrich in
" Eggesin.
desgl. 20| Dezember 9 desgleichen daselbst.
20| Rieth Ganzes Revier 18, November 10 Nutz= und Brennholz Gasthaus von Witwe
z Schultz in Rieth.
desgl. 16 Dezember 10 desgleichen daselbst.
21 Jädkemühl Ganzes Reviers 9 November 10 Nutz- und Brennholz nach Gasthaus Wilke in
·· 3 Vorrat und Bedarf Liepgarten.
desgl. 11 Dezember 10 desgleichen daselbst.
22/ Golchen HBollentin 26/ November 10 Nutz= und Brennholz Gasthaus Krohn in
1 Siedenbollentin.
Seltz und 19 November 10 desgleichen Bohses Gasthaus in
Golchen 1 Golchen.
desgl. 17| Dezember |0 desgleichen daselbst.
23/, Grammen= Neukenzlin 11|/Oktober, 1 9 Brennholz Gasthof Gloede in
tin “ Lindenberg.
Grammenn
h 18 Oktober 9 Nutz= und Brennholz Gasthof Sieia, in
Wildberg z
Stettin, den 3. Oktober 1918.
Königliche Regierung.
anderer Behörden. meindevorsteher darauf hinzuwirken, daß sich
485 Bekanntmachung. keine Person männlichen oder weiblichen Ge-Die
einfolge der ungünstigen Witterung und
der mangelnden Arbeitskräfte in Frage gestellte
rechtzeitige Einbringung der Kartoffelernte muß mit
allen Mitteln gefördert werden. Da die Bereitstellung
aller Arbeitskräfte erforderlich ist, wird folgende
am 29. März 1917 — Abt. 2 Nr. 22357 —
“m* Bekantmachung erneut in Erinnerung geracht:
1. Kriegerfrauen, welche Kriegsunterstützung beziehen,
haben auf Verlangen täglich mindestens
einen halben Tag zu arbeiten, wenn sie
körperlich und nach ihren gesamten Verhältnissen
dazu imstande sind. Weigern sie sich,
so haben die Landräte zu prüfen, ob sie dann
auch weiter der Familienunterstützung zum
Durchkommen bedürfen. Falls ein ernster
Hinweis auf ihre Pflichten erfolglos bleiben
sollte-so würde zur teilweisen oder gänzlichen
Einziehung der Familienunterstützungen zu
schreiten sein.
2. Die Landräte werden ersucht, durch die Amtsvorsteher,
Distriktskommissare, Guts= und Ge-
schlechts, welche nach ihrem Stande, ihren
Kräften und ihren Fähigkeiten zu den genannten
Arbeiten geeignet ist, diesen Arbeiten
entzieht. Fälle offenbaren Widerstrebens sind
zur Kenntnis des stellvertretenden Generalkommandos
zu bringen.
Stettin, den 27. September 1918.
Der stellvertretende Kommandierende General des
II. Armeekorps.
Frhr. v. Vietinghoff,
General der Kavallerie à la suite des Kürassier-Regiments
Königin.
Abt. 2 Nr. 72649.
486) Bekanntmachung.
Auf Grund der 88 4 und 9 des Gesetzes über
den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 bestimme
ich hiermit im Interesse der öffentlichen
Sieherheit für den Bezirk des II. Armeekorps mit
Aussschluß des Festungsbereichs Swinemünde:
Die Herstellung von Militärfahrscheinen
durch Druckereien, die hierzu vom stellvertre-