Sechstes Sachregister. 1831. bis 1835. 61
Lothsendienst, Anordnungen fuͤr dessen Ausuͤbung auf dem Rheine. (Regulativ v. 5. August.)
34. 155. f. — Strasen für dessen unbefugte Ausübung. (ebendas.) S. 156. f.
Lübowsche Möhle, Tarif für die Erhebung des Brückengeldes bel derselben. (v. ö. Mai.) 31. 65.
Lüdinghausen, Stade, (im Münsterschen Regierungsbezirke), Anordnungen für die Wiederherstellung
der bei kem Brande in derselben im Oktober 1832. verloren gegangenen Hppotheken-Akten. (A. K.
O. v. 7. Juli.) 33. 80.
Lurxemburg, Bundesfestung, Gerichtsstand der zu der Garnison in derselben gehörigen diesseitigen
Militairpersonen und Beamten und ihrer Angehörigen, so wie die auf deren Rechts-Angelegenhei-=
ten zur Anwendung kommenken Gesetze. (A. K. O. v. 19. Juli.) 34. 132. f.
Luruspferde, siehe Vorspann.
M.
Magazin-Gebühren, keren Entrichkung auf den Niederlagen in den Häfen der Uferstaaten des
Rheins. (NRheinschifff. Ord. v. 31. März.) 31. 116.
Magisträte, sind den Stadtgemeinen als Obrigkeiten und Verwalter ihrer Angelegenhriten vorgesetzt.
(RK. St. O. v. 17. März.) 31. 16. 22. — sind auch Organe der Staatogewalt; ebendas. S. 22. —
bieselben besiehen als Kollegien aus einem Bürgermeisier (in größern Städten aus einem Ober-
Bürgermeisier und Bürgermeister, als Stellvertreter und Gehülfen des erstern) und aus drei oder
mehreren andern, theils besoldeten, theils unbesoldeten Mitgliedern. (ebendas.) S. 22. — Amts-
verhältnisse derselben als Stadt= und Staatsbehörden; ebendas. S. 25. — Geschäftösorm derselben;
ebendas. — deren Verhältnisse als aneführende Gewalt; ebendes. S. 25. 26. — decgl. als Orts-
Polizeibehöre; ebendas. — deren Beschlüsse kann der Vorsigende in denselben auf seine Verant-
wortlichkeit fsuspendiren, wenn er solche für gesetzwidrig ocer gemeinschädlich hält; ebendas. S. 26.
— Geschäftsverhälenisse derselben zu den Stadeverordneten-Versammlungen; ebendas. S. 27. —
Rüge der von der Stadtrerordneten-Versammlung gegen die Magesträte und deren einzelne
Mitglicder geführten Beschwerden Tber Vernachlässigungen oder Pflicheverleszungen; ebendas. S. 30.
— deögl. Verfahren bei wirklichen Prozessen gegen dieselben; ebendas. S. 30. — deren Einsegung und
Wirksamkeit in Gefolge der revidirten Städtcordnung. (V. v. 17. März.) 31.38.39. — deren Sitzun-
gen können Abgeordnete der Stadtvcrordneten-Versammlung behufs des mündlichen Vortrages beiwoh-
nen, dieselben maüssen sich jedoch vor der Absitimmung wieder entsernen. (A. K. O. v. 1½ Juli 1832. zu
S. 113. der Städtcordn. v. 19. Nov. 1808.) 32. 186. — sind berechtigt und verpflichtet, wenn bei
polizeilichen Veranstaltungen Gefahr im Verzuge ist, aus den bereitesten Kämmereimitteln kie erfor-
derlichen Gelder zu entnehmen. (A. K. O. v. 1½ Juli 1832. zu §. 183. u. der Städteordn. v. 19.
Nov. 1808.) 32. 190. — zu deren Kompetenz gehört die Repartition der städtischen Abgaben auf
die Einzelnen. (ebendas. zu §S. 184.) 32. 190. — in kleinen Städren, Errichtung von Testamenten
vor denselben in Abwesenheit des Ortsrichters. (A. K. O. v. 21. Jan.) 33. 13. — desgl. in der
Prorinz Posen. (A. K. O. v. 6. Novbr)) 34. 181.
Magistrats-Dirigenten, siehe Bürgermeisier und Ober--Bürgermeister.
Magistrats-Kollegium, Dispensation von der Annahme der für solches zwar gesetzlich vorgeschrie-
benen, aber zum Theil für entbehrlich geachteten Beamten. (A. K. O v. /. Juli 1832. zu 695. 142—
141. der Städreordn. v. 19. Nov. 1808.) 32. 186. — Vereinigung der Stellen des Bürgermeisters
und Syndikus in mittleren Städten; ebendas. — siehe auch Magistrate.
Magistrats-Personen, (und Magistrats-Mitglieder), ausscheidende, deren Pensiontrung resp. mit der
Hälfte oder mit zwei Dettheilen ihres bieherigen Diensteinkommens. (V. v. 17. März.) 31. 39.
— auf Kündigung, oder bloß vorlaufig und kommissarisch angestellte; Pensions-Verhältnisse derselben;
ebendaf. — deren Wahl auf bebenszeit oder doch auf längere, als die in der Städteordnung vorgeschrie-
bene Zeit, kann das Ministerium des Innern genehmigen. (A. K. O. v. Jull 1832. zu 5.146. der Stäb-
tcorèn. v. 19. Nov. 1808.) 32. 187. — Formular zu dem von denselben zu leistenden Amtseide. (ebendas.
zu S. 148.) S. 187. — (besgl. A. K.O. v. ö. Nov.) 33.291.— auf 6 Jahre zu wählende) auch diese können die
Regie-