Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1907. (48)

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grammen,  sowie  der  Bestimmungen  über  die  Behandlung  der  telegraphischen  Apparate  und
Leitungen,

.  Kenntniß  des  Fahrkarten-,  Gepäck=  und  Güter-Abfertigungsdienstes,  der  allgemeinen  Tarifbestimmungen

  und  der  für  den  Stations=  und  Abfertigungsdienst  in  Betracht  kommenden
Vorschriften  des  Kassen=  und  Rechnungswesens,

4.  Kenntniß  der  Organisation  der  eigenen  Bahnverwaltung  und  der  allgemeinen  Vorschriften

für  deren  Beamte,

.  Kenntniß  der  Verkehrsordnung  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands,  der  Betriebsordnung  für

die  Haupteisenbahnen  Deutschlands  beziehungsweise  der  Bahnordnung  für  die  Nebeneisenbahnen
  Deutschlands,  der  Signalordnung  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands  nebst  den  dazu
gehörigen  Ausführungsbestimmungen,  der  für  den  Stations=  und  Fahrdienst  bei  der  betreffenden
  Bahn  erlassenen  Verordnungen  und  sonstigen  Vorschriften,  auch  derjenigen  für  Kreuzungen
  und  Abzweigungen  auf  freier  Bahn,  sowie  für  die  Benutzung  und  Meldung  eigener
und  fremder  Wagen,  Vertrautheit  mit  den  dienstlichen  Obliegenheiten  der  Stations=  und
Fahrbediensteten,  Kenntniß  der  Vorschriften  über  die  zollsichere  Einrichtung  der  Eisenbahnwagen
  im  internationalen  Verkehr,  sowie  der  Anweisung  über  die  Benutzung  der  Rettungskasten,
Kenntniß  der  gesetzlichen  und  Verwaltungsvorschriften  über  die  Beseitigung  von  Ansteckungsstoffen
  bei  Viehbeförderung  auf  Eisenbahnen,

4  Kenntniß  der  Bestimmungen  der  Militär-Eisenbahn-Ordnung,  soweit  sie  ihren  Dienstkreis

berühren,

Fertigkeit  in  der  Zusammensetzung  von  Zügen  bei  regelmäßigem  und  bei  gestörtem  Betriebe,
allgemeine  Kenntniß  der  Einrichtung  und  der  zur  Betriebssicherheit  nothwendigen  Beschaffenheit
  des  Oberbaues,  der  Weichen,  Stellwerke,  Drehscheiben,  Schiebebühnen,  Last=  und
Wasserkrahne,  Signalvorrichtungen  und  der  Betriebsmittel,  sowie  der  für  die  Unterhaltung
und  Wiederherstellung  des  Oberbaues  erforderlichen  Geräthschaften,  Werkzeuge  und  Arbeiten,

einjährige  Beschäftigung  im  Stationsdienste.

XII.
Stationsvorsteher:

.  Kenntniß  der  Einrichtungen  des  Verbands=  und  Tariswesens  der  eigenen  Bahn  und  der

betheiligten  Nachbarbahnen,  sowie  des  Verhältnisses  der  Eisenbahn  zur  Post=  und  Telegraphenverwaltung,


Kenntniß  der  Bestimmungen  der  Militär-Eisenbahn-Ordnung,  soweit  dieselben  ihren  Dienstkreis

  berühren,
zweijähriger  Dienst  in  der  unter  XI  bezeichneten  Stellung.

XIII.
Lokomotioführer:

.  Fähigkeit,  einen  Vorgang  aus  dem  Dienstkreise  des  Lokomotivführers  schriftlich  in  angemessener

  Form  darzustellen,