Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

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Zeugnisse  s.  Einjährig-freiwilliger  Militärdienst,  Militärwesen,  Ursprungszeugnisse.

Zollwesen.  Ursprungszeugnisse  für  die  aus  meistbegünstigten  Ländern  eingehenden  Waaren.
Bekanntmachung  des  Finanzministeriums  vom  1.  Februar  1892.  23.

Anwendung  der  vertragsmäßig  bestehenden  Zollbefreiungen  und  Zollermäßigungen  auf
die  spanischen  Boden=  und  Industrie-Erzeugnisse.  Bekanntmachung  des  Finanzministeriums
vom  1.  Februar  1892.  26.  und  vom  4.  Juli  1892.  301.

Verzollung  des  auf  Cognac  zu  verarbeitenden  Weins.  Bekanntmachung  des  Finanzministeriums
  vom  9.  Februar  1892.  33.  «

Die  Handelsbeziehungen  mit  Spanien.  Bekanntmachung  der  Ministerien  des  Innern
und  der  Finanzen  vom  17.  Februar  1892.  36.

Zollbehandlung  der  Verschnittweine  und  Moste.  Bekanntmachung  des  Finanzministeriums
vom  15.  Februar  1892.  38.

Abänderung  der  Ausführungsbestimmungen  zu  dem  Gesetze,  betreffend  die  Statistik  des
Waarenverkehrs  des  deutschen  Zollgebietes  mit  dem  Auslande,  vom  20.  Juli  1879.
Bekanntmachung  der  Ministerien  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung  für  die
Verkehrsanstalten,  des  Innern  und  der  Finanzen  vom  23.  April  1892.  134.

Abänderung  der  Bestimmungen  über  die  Ursprungsnachweise  für  die  aus  meistbegünstigten
Ländern  eingehenden  Waaren.  Bekanntmachung  des  Finanzministeriums  vom  14.  Juni
1892.  194.

Anwendung  vertragsmäßiger  Zollsätze  der  Nummer  9  des  deutschen  Zolltarifs  auf  die
rumänischen  Erzeugnisse.  Bekanntmachung  des  Finanzministeriums  vom  8.  Juli  1892.  302.
und  vom  1.  Dezember  1892.  587.

Zollbehandlung  der  Einfuhren  aus  Spanien.  Bekanntmachung  des  Finanzministeriums
vom  5.  Dezember  1892.  592.

Zwangsenteignung.  Ermächtigung  der  K.  Eisenbahnverwaltung  zur  Erwerbung  des  für  die
Verlängerung  des  Kreuzungsgeleises  und  die  Herstellung  einer  Langholzverladerampe  auf
der  Station  Mühlen  am  Neckar  erforderlichen  Grundeigenthums  im  Wege  der  Zwangsenteignung.
  Königliche  Verordnung  vom  9.  Februar  1892.  31.

Ermächtigung  der  K.  Eisenbahnverwaltung  zur  Erwerbung  des  für  den  Bau  der  Eisenbahnstrecke
  Lichtenstein-Münsingen  erforderlichen  Grundeigenthums  im  Wege  der  Zwangsenteignung.
Königliche  Verordnung  vom  20.  März  1892.  57.

Ermächtigung  der  K.  Straßenbauverwaltung  zur  Erwerbung  des  für  die  Verbesserung
der  Staatsstraße  von  Weingarten  nach  Wolfegg  erforderlichen  Grundeigenthums  im  Wege
der  Zwangsenteignung.  Königliche  Verordnung  vom  22.  April  1892.  133.

Ermächtigung  der  K.  Eisenbahnverwaltung  zur  Erwerbung  des  für  den  Bau  der  Eisenbahnstrecke
  Marbach-Beilstein  erforderlichen  Grundeigenthums  im  Wege  der  Zwangsenteignung.
Königliche  Verordnung  vom  2.  Dezember  1892.  589.

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Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink  (Chr.  Scheufele).