Siebentes Sachregister. 1836. bis 1840. 51
Hofraͤume, zu Dienst= und öffentlichen Gebäuden gehörig, deren Befreiung von der Grundsteuer in
der Rbeinprovinz und Weslphalen. (G. v. 21. Janr.) 39. 32.
Hohnstein, Grafschaft, siehe Hannover.
Holdorf, katholische Pfarrei daselbst, s. Oldenburg, Großherzogthum.
Holz, darf auf Chausseen nicht geschleppt werden. (Tarif v. 29. Febr.) 40. 98.
Holzatteste, deren Einführung für den Transport unverarbeiteter Hölzer, in Gegenden, wo die Uber-
handnahme des Holzdiebstahls das Bedürfniß dazu zum Schutze der Waldungen hervorrust. (V. v.
30. Juni.) 39. 223 f. — sind von der Polizeibehörde des Wohnorts oder von dem betreffenden
Waldeigenthümer oder Aufseher glaubhaft auszustellen. S. 223 f. — Scrafen für Ubertretungen und
Konfiskation des in Beschlag genommenen Holzes. S. 221.
Holzdiebe, Gebrauch der Waffen gegen dieselben Seitens der Forstbeamten. (G. v. 31. März.) 37.
65. — Bestrafung ders. wegen Widersetzlichkeiten. (ebendas.) S. 67.
Holzdiebstahl, Glaubwürdigkeit der als Forfschutz-Beamte interimistisch angestellten und als solche
vereideten Korpsjager, in Untersuchungen wegen desselben. (A. K. O. v. 6. Okebr. 1837. und
19. April.) 38. 257. 258. — (desgl. A. K. O. v. 21. Mai.) 40. 129.
Holzschnicte, Krafbare Vervielfältigung von Zeichnungen und Gemälden durch dies. ohne Genehmi-
gung des Urhebers der letztern. (G. v. 11. Juni.) 37. 168. (65. 21. 23.) — von Kunstwerken recht-
mäßig angefertigt, dürfen ohne Genehmigung des Abbildners oder seiner Nachfolger nicht verviel-
fältigt werden. (G. v. 11. Juni.) 37. 169. (8§. 29.)
Domagialsachen, geben zum Ressort des Ministeriums des Innern und der Polizei über. (Staats-
minist.-Bekanntm. v. 17. Joan.) 38. 11.
Honorar-Zahlungen, für akademische Lehrer, die Befreiung von dens. geht durch die Theilnahme
an verbotenen Studentenverbindungen verloren. (G. v. 7. Jan.) 38. 14. — für öffeneliche und
Privatlehrer, verfähren nach 2 Jahren. (G. v. 31. März.) 38. 249. — von dieser kürzern Ver-
jährungsfrist sind die bei den Universitäten und andern öffenrlichen Lehranstalten reglementsmäßig
estundeten Honorare ausgeschlossen. (ebendas.)
Hhreer, Kreis, im Regierungsbezirke Minden, Anordnungen wegen der Ansiedelung der Juden auf
dem platten Lande und deren Verkehr mie dem Bauernstande in dems. (A. K. O. v. 20. Septbr.)
36. 248. — (A. K. O. v. 5. Jan.) 39. 73. — siehe auch Paderbornsche Tilgungskasse, für
Ablösungen.
Hufeisen, deren Stollen mehr als zwei Drittel Zoll über die Hufeisenfläche hervorragen, mit solchen
dürfen die Zugthiere an den auf den Kunststraßen fahrenden Fuhrwerken nicht versehen sein. (V. v.
17. Märg.) 39. 83.
Huldigungssachen, gehen zum Ressort des Ministeriums des Innern und der Polizei über. (Staats-
minist.-Bekannem. v. 17. Jan.) 38. 11.
Hülfsdienste, in der Provinz Preußen, Ermittelung und Bekanntmachung von Normalpreisen für
deren Ablösung. (A. K. O. v. I7. Febr.) 38. 237.
Hunde, dürfen, wenn die Rinderpest in der Nähe der Landesgrenze ausgebrochen ist, gar nicht einge-
lassen werden. (V. v. 27. März.) 36. 176.
Hundspab, sogenannter, #. Nieder- Schüttlau.
Hütten-Beamte und Arbeiter, (landesberrliche und gewerkschostliche), die Uncersuchung deren Dientkt=
vergehen gehoren vor die Berggerichte. (Regl. v. 13. Juli, A. K. O. v. 12. Okebr.) 37. 135. 107.—
desgl. die Ausprüche an dieselben aus ihren Dienstverhälenissen. (ebendas.) S. 136.
Hüttenwerke, Anordnungen für die Beschästigung sugendlicher Arbeiter in dens. (A. K. O. v. 6. April
und Regulativ v. 9. März.) 39. 156.
Hypotheken, in der Rheinprovinz, Befreiung des Eigenthums von dens. durch Immobiliar-Versteige-
rungen. (A. K. O. v. 11. März.) 37. 31.
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