Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1841. (32)

  
  
„ElI. 
Thorner Stadt- und Kämmerei-Obligation 
( 
Trockne# 
Stode 
flempel 
Litt. (A) # 
(„B.) 
(C.) 
über (Hundert) Thaler Courant 
(Funfzig) 
(Fünf und Zwanzig) 
Die Endes-Unterzeichneten, durch das Allerhöchste Privilegium vno 
....... biezu ausdrücklich ermächtigt, beurkunden und bekennen hiermie, baß der Inhaber 
dieser Obligation die Summe von 
(Hundert) Thaler Cour. 
(Funfzig) 
(Funf und Zwanzig) 
deren Empfang sie bescheinigen, an die Stadt-Gemeinde Thorn zu fordern hat. 
Die auf Vier Procent jährlich festgesetzten Zinsen sind am lien und 
1#2 .. jeden Jahres fällig, werden aber nur gegen Rückgabe der ausgefertigten 
balbjährigen Zins-Coupons gezahlt. 
Das Kapital wird durch Amortisation berichtigt werden, weshalb eine Kündigung 
Seitens des Gléubigers nicht zulässig ist. 
Die näheren Bedingungen sind in dem umstehend abgedruckten Privilegium enthalten. 
  
Thorn, am . . .. ten........ ... 1841. 
6 0 
Der Magistrat Die städtische Schulden-Tllgungs-K isst 
N. N. N. N. N. N. N. N. N. N. N. N. 
Hierzu sind die Couponz 
Eingelragen Kontrolbuch Fol. ausgereicht. 
Der Stadesekretair und Kalkulator Der Kämmerei-= 
  
 
	        
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