Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1841. (32)

— 135 — 
(Ar. 2182.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 17. September 1840. in Betreff der bei ent- 
zündlichen oder ätzenden Stoffen auf dem Rheine zu beobachtenden Vor- 
sichtsmaaßregeln und der Bestrafung von Uebertretungen derselben. 
A Ihren gemeinschaftlichen Antrag vom 18. Juli d. J. will Ich die von 
sämmtlichen Bevollmächtigten der Rheinuferstaaten als Zusatz zum &. 65. der 
Iheinschiffahrts-Ordnung vom 31. März 1831. vorgeschlagene Anordnung hin- 
sichtlich der bei der (Versendung von entzündlichen oder atzenden Stoffen auf 
dem heine zu beobachtenden Vorsichtsmaaßregeln hiermit auch für den Preu- 
ßischen Nhein in nachstehender Fassung gültig erkldren: 
„Bei anderen entzündlichen oder atzenden Stoffen, als: Schwefel-, 
„Salpeker-, Salzsäure, Sereich-Feuerzeugen, Zündhölzern u. s#. w. 
„hat die Hafen-Polizei-Behörde des Einladungs-Orts zu bestimmen, 
„ob sie in abgesonderten Fahrzeugen geführt werden müssen, oder mit 
„anderen Gütern verladen werden dürfen. Im letzteren Falle hat sie 
„die erforderlichen Vorsichtsmaaßregeln, denen sich der Schiffer zu un- 
„terwerfen hat, anzuordnen und im Manifeste zu vermerken. Zuwi- 
„derhandlungen werden nach den Landesgesetzen des betreffenden Ufer- 
„staates bestraft; es bleibt aber jeder Regierung unbenommen, den 
„Artikel 64. der Konvention für anwendbar zu erklären, jedoch mit 
„der Maaßgabe, daß nur der geringste Satz der darin vorgesehenen 
„Geldbuße mit Hundert Franks erkannt und auch dieser, nach Um- 
„ständen, auf 10 Franks ermäßigt werden kann.“ 
Zugleich setze Ich für die diesseitigen Gerichte fest, daß selbige bei Ueber- 
tretungen dieser Anordnung auf eine Geldbuße von Fünf bis Funfzig Thalern 
oder, im Fall des Unvermögens, auf verhälmißmätige Gefängnißstrase zu er- 
kennen haben. Ich trage Ihnen auf, die Publikation dieser Meiner Bestim- 
mung zu veranlassen, und erwarte von Ihnen, dem Minister der auswärtigen 
Angelegenheiten, daß Sie die im Archive der Rheinschiffahrts-Central-Kom- 
mission niederzulegende Genehmigungs-Urkunde jenes Zusatz-Artikels zu Mei- 
ner Vollziehung Mir einreichen. 
Stargard, den 17. September 1840. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
An die Staatsminister Mühler, v. Rochow, Graf v. Alvensleben und 
Frh. v. Werther. 
(Nr. 2182—2183. 217 (Nr. 2183.) 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.