Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1841. (32)

— 130 — 
vertheilt, und zwar lediglich nach Abzug der Rückerstattungen für unrich- 
tige Erhebungen, und der auf dem Grunde besonderer gemeinschaftlicher 
Verabredungen erfolgten Steuervergütungen und Ermäßigungen. 
3. Bei der nach den Sätzen 1. und 2. Statt findenden Vertheilung der 
Ein-, Aus= und Durchgangs-Abgaben wird die Bevölkerung solcher 
Staaten, welche durch Vertrag mit einem oder dem anderen der kontra- 
hirenden Staaten, unter Verabredung einer von diesem jährlich für ihre 
Antheile an den gemeinschaftlichen Zollrevenüen zu leistenden Zahlung, 
dem Zollsysteme desselben beigetreten sind oder etwa künftig noch beitreten 
werden, in die Bevölkerung desjenigen Staates eingerechnet, welcher 
diese Zahlung leistet. 
4. Der Stand der Bevölkerung in den einzelnen Vereinsstaaten wird alle 
drei Jahre ausgemittelt, und die Nachweisung derselben von den PVereins- 
gliedern einander gegenseitig mitgetheilt werden. 
5. Unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse, welche hinsichtlich des 
erbrauchs an zollpflichtigen Waaren bei der freien Stadt Frankfurt 
obwalren, ist wegen des Ancheils derselben an den gemeinschaftlichen Ein- 
nahmen ein besonderes Abkommen getroffen. 
Artikel 8. 
Sofern der gegenwärtige Vertrag nicht spätestens zwei Jahre vor dessen 
Ablaufe gekündigt wird, soll derselbe auf weitere zwölf Jahre, und so fort von 
zwölf zu zwölf Jahren als verlängert angesehen werden. 
Derselbe soll unverzüglich zur NRatisikation der hohen kontrahirenden 
Theile vorgelegt, und die Auswechselung der Ratifkations-Urkunden soll späte- 
stens binnen acht Wochen in Berlin bewirkt werden. 
So geschehen Berlin, den 8. Mai 1841. 
Kuhlmeyer. Eichmann. Bever. v. Zahn. Frh. v. Linden. 
(L. S.) (I. S.) (I. S.) (I. S.) (L. s 
Hauber. Regenauer. v. Franckenberg= Tudwigsborff Schwedes. 
(L. S.) (I. S.) (L. S.) (L. S.) 
Frh. v. Schasfer- Bernstein. Biersack. Thon. Magdeburg. Souchapy. 
S.) (L. S.) (L. S.) (I. S.) (L. S.) 
  
Die Ratifikations-Urkunden des vorstehenden Vortrages sind am 31. Juli, 
5. und 9. August 1841. zu Berlin ausgewechselt worden. 
  
Bei-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.