Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1841. (32)

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Gesetz-Sammlung 
fuͤr die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
.— Nr. 17. *.. 
  
  
(Nr. 2193.) Feuersozietärs-Reglement für das platte Land von Altpommern. Vom 20. Au- 
gust 1841. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von 
Preußen 2c. 2. 
Die Erfahrung der neueren Zeit hat in den fast allgemein verbreiteten 
Feuer-Persicherungs-Sozietäten mannigfache Mängel und Unvollkommenheiten 
wahrnehmen lassen. Um nun diesen Mängeln und Unvollkommenheiten, welche 
auch in der Provinz Pommern wahrgenommen worden sind, abzuhelsen und 
um zugleich die Feuer-Sogzietäts-(Verhältnisse in dieser Provinz dem zeitigen 
Bedürfnisse *#’. haben Wir nach Anhörung der zum o#ten Kommunal= 
Landtage von Alt-Pommern versammelt gewesenen Seände, so wie nach Prü- 
ean des von denselben für das platte Land von Alt-Pommern entworfenen 
Keglements verordnet und verordnen hierdurch wie folgt: 
8.1. 
Es soll fuͤr das platte Land von Altpommern fortan nur eine oͤffent-1) Algemeine 
liche Sozietaͤt bestehen, deren Zweck auf gegenseitige Versicherung von Gebdu- esitmmun- 
den gegen Feuersgefahr gerichtet und in welcher also diese Gefahr dergestalt ge- 
meinschaftlich übernommen ist, daß sich jeder Theilnehmer zugleich in dem 
NRechtsverhältniß eines Versicherers und eines Persicherten befindet; als Ver- 
sicherer jedoch nur mit den ihm nach dem gegenwärtigen Gesetz pro rata seiner 
Versicherungssumme obliegenden Beiträgen verhaftet ist. 
Keine außerhalb der Provinz, seny es im In= oder Auslande etablirte, 
auf Gegenseitigkeit der Immobiliar-Versicherung gegen Feuersgefahr ge- 
richtete Institution soll sortan auf dem platten Lande der Provinz hinsichtlich 
derunbeoin. aufnahmefähigen Gebdude (&. 6. seq.) Wirksamkeit ausüben 
rfen. 
Zum platten Lande wird dasjenige gerechnet, was nicht zum Kommunal= 
Bezirke einer Stadt gehört. 
Diejenigen zum vorgedachten Verbande gehörigen Sozietäts-Verwand= 
ten, welche gleichwohl ihre unbedingt ausgahmeschigen Gebäude bei einer anderen 
auf Gegenseitigkeit der Immobiliar-ersicherung gerichteten Gesellschaft ver- 
Jahrgang 1841. (Nr. 2193.) 37 sichern 
(Ausgegeben zu Berlin am 14. September 1841.)
	        
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