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(Nr. 2200.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 11. Oktober 1841., durch welche des Königs
Majestät der Stadt Wreschen die revidirte Städteordnung vom 17. März
1831. zu verleihen geruhet haben.
A Ihren Bericht vom 17. v. M. will Ich der Stadt Wreschen im
Großherzogthum Posen, dem Wunsche derselben gemäß, die revidirte Städte--
Ordnung vom 17. März 1831. verleihen, und veranlasse Sie, den Ober-
Präsidenten der Provinz mit deren Einführung zu beauftragen.
Sanssouci, den 11. Oktober 1841.
Friedrich Wilhelm.
An den Staatsminister v. Rochow.
(Nr. 2201.)