Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1841. (32)

(Nr. 2202.) Allerhöchste Kabinersorder vom 31. Oktober 1841. ũber den eximirten Gerichts- 
stand aller bei den Patrimonialgerichten angestellten Richter. 
A## den Bericht des Staatsministeriums vom 8. d. M. erkldre Ich, unter 
Erweiterung der Vorschrift des §. 21. des Anhangs zum #1. 53. Titel 2. Theil I. 
der Allgemeinen Gerichtsordnung: 
daß der eximirte Gerichtsstand nicht nur den auf dem platten Lande 
lebenden Justitiarien der Patrimonialgerichte, sondern allen bei diesen 
Gerichten angestellten Richtern, ohne Rücksicht auf ihren Wohnsitz, zu- 
stehen soll. 
Diese Erkldrung ist durch die Gesetzsammlung bekannt zu machen. 
Sanssouci, den 31. Oktober 1841. 
Friedrich Wilhelm. 
An das Staateministerium. 
 
	        
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