Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1841. (32)

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vorgelegt, und sollen die Ratisikations-Urkunden noch vor dem letzten Dezem- 
ber d. J. zu Berlin ausgewechselt werden. 
So geschehen Berlin, den 16. Dezember 1841. 
  
August Heinrich Kuhlmeyer. August von Berger. 
(L. S.) (L. S.) 
Franz August Eichmann. Georg Friedrich Hieronymus 
(L. S.) Dommes. 
Adolph Georg Theodor (L. S.) 
Pochhammer. Friedrich Ernst Witte. 
(L. S.) (L. S. 
August Philipp Christian Gerhard Friederich August 
von Amsberg. Jansen. 
(L. S.) (I. S.) 
Vertrag 
zwischen Hannover und Oldenburg, 
betreffend 
die Fortdauer des unter ihnen durch den Vertrag vom 7. Mai 1836. 
errichteten Steuervereins. 
S- Majestät der König von Hannover 
und 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Oldenburg 
haben — nachdem von Seiten Sr. Durchlaucht des Herzogs von Braun- 
schweig und Lüneburg die Absicht erklärt worden, aus dem mittelst 
des Vertrages vom 1. Mai 1834., 
geschlossen zwischen Hannover einerseits und Braunschweig andererseits, und 
des Vertrages vom 7. Mai 1836. 
geschlossen zwischen Hannover und Braunschweig einerseits und Oldenburg 
andererseits. 
unter dem Ksnigreiche Hannover und dem Herzogthume Braunschweig 
und demnächst dem Herzogthume Oldenburg errichteten Steuervereine, bei dem 
mit dem Ende des jetzigen Jahres 1841. bevorstehenden Ablaufe jener Berträge 
für Ihre Lande auszuscheiden, — wegen der Fortdauer des gedachten Steuer= 
vereins für Ihre Staaten Unterhandlungen eintreten lassen, und für dieselben 
bevollmachtigt: 
Seine
	        
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