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Urkundlich dessen ist dieser Vertrag von den Bevollmächtigten unterzeichnet
und untersiegelt worden.
So geschehen Berlin, am 14. Dezember 1841.
August von Berger. Gerhard Friederich August Jansen.
(L. S.) (L. S.)
Georg Friedrich Hieronymus
Dommes.
(L. S.)
Friedrich Ernst Witte.
(L. S.)
(Nr. 2225.) Vertrag zwischen Preußen, — für sich und in Vertretung der sämmtlichen übri-
gen Mitglieder des Zoll= und Handelsvereins, — Hannover, Oldenburg
und Braunschweig, betreffend die Erneuerung des unter dem 1. Novem-
ber 1837. abgeschlossenen Vertrages wegen Beförderung der gegenseiti-
gen Verkehrs-Verhältnisse. Vom 17. Dezember 1841.
D. der zwischen Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Kur-
hessen, dem Großherzogthume Hessen, den zu dem Thüringischen Zoll= und Han-
delsvereine gehörigen Staaten, Nassau und der freien Stadt Frankfurt, als
den Mitgliedern des kraft der Verträge vom 22. und 30. März und 11. Mai 1833.,
12. Mai und 10. Dezember 1835., 2. Januar 1836. und 8. Mai 1841. beste-
henden Zoll= und Handelsvereins, einerseits, und Hannover, Oldenburg und
Braunschweig, als den Mitgliedern des krast der Verträge vom 1. Mai 1834.
und 7. Mai 1836. bestehenden Steuervereins, andererseits, unter dem 1. No-
vember 1837. vorldufig auf den Zeitraum von vier Adren abgeschlossene Ver-
trag wegen Beförderung der gegenseitigen Verkehrs-Verhältnisse mit dem letzten
Dezember d. J. außer Wirksamkeit tritt, die hohen kontrahirenden Thelle aber
denselben mit einigen Abänderungen und Ergänzungen, besonders unter Berück-
sichtigung des mit dem 1. Januar 1842. erfolgenden Anschlusses des Herzog-
thums Braunschweig an den Foll= und Handelsverein, zu erneuern wünschen;
se haben zum Zwecke der deshalb zu pflegenden Verhandlungen zu Bevollmäch=
tigten ernannt:
Seine Majestät der König von Preußen für Sich und in Vertretung
der sämmtlichen übrigen Mitglieder des Zoll= und Handelsvereins, näm-
lich der Kronen Bayern, Sachsen und Wuürttenberg, des Großherzog=
thums Baden, des Kurfürstenchums Hessen, des Großherzogthums Hes-
sen, der zum Thüringischen Zoll= und Handelsvereine gehörigen Staa-
ten,