Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1841. (32)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 4. .— 
  
  
(Nr. 2142.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 31. Januar 1841. wegen der im Giro-Verkehr 
der Bank auf jeden Inhaber ausgestellten Anweisungen. 
Zor Erledigung der nach dem Berichte vom 17ten v. M. entstandenen Zwei- 
Hel erkläre Ich, daß die Bank, welche durch das Reglement vom 29. Okto- 
er 1766. zugleich als Giro-Bank gegründet worden ist, auf jeden Inhaber 
ausgestellte Anweisungen der Giro-Interessenten auf deren Guthaben im Giro 
akzeptiren befugt sein soll, und setze zugleich fest, daß die 99. 1205. und 1296. 
itel 8. Theil 2. des Allgemeinen Landrechts und die darauf beruhende Be- 
stimmung im " 40. Titel 50. der Allgemeinen Gerichtsordnung über vor eröff- 
netem Konkurse akzeptirte und # beahn Assignationen, auf diese Papiere 
keine Anwendung finden sollen. Zur Erleichterung des Giroverkehrs will Ich 
den diesfälligen nweilungen die Stempelfreiheit bewilligen. Das Staats- 
Ministerium hat diese Order durch die Gesetzsammlung bekannt zu machen. 
Berlin, den 31. Januar 1841. Z Z ç 
Friedrich Wilhelm. 
An das Staatseministerium. 
  
(Nr. 2143.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 6. Februar 1841., betreffend die Elementar-Er- 
hebung der Klassen= und Gewerbesteuer in den westlichen Provinzen. 
A# den Antrag des Staatsministeriums vom 18. v. M. bestätige Ich die, in 
den westlichen Provinzen vorgesundene und auf den Grund des H. 3. des Ge- 
etzes vom 30. Mai 1820. über die Einrichtung des Abgabenwesens und des 
6. litt. c. des Gesetzes wegen Einführung der Klassensteuer, beibehaltene Ein- 
richtung der Elementar-Rezepturen der direkten Steuern dahin, daß auch serner 
die Erhebung der Klassen= und Gewerbesteuer durch die von den Regierungen 
ernannten Empfänger der Grundsteuern bewirkt werden soll, und entbinde dem- 
emäß die Kommunen in den gedachten Provinzen von der ihnen in dem F. 7. 
über die Einrichtung des Abgabenwesens vom 30. Mai 1820., in dem §. 9. des 
Klassensteuer-Gesetzes und in dem 6. 34. litt. a. des Gewerbesteuer-Gesetzes auf- 
erlegten Verpflichrung zur örtlichen Erhebung der Grund-, Klassen= und Ge- 
Jahrgang 1881. (r. 2142.—b14#) 5 werbe- 
(Ausgegeben zu Berlin am 13. März 1841.)
	        
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