8 Sachregister.
SGehlingen, (Forts.)
sweig cllbereintuast (DJ v. 17. Dejzbr. 41.) 425.
— s. auch Braunschweig.
Seimaths-Atteste, deren Beibringung von Aus-
ländern behufs der Trauung mit Inländerinnen.
(V. v. 28. Apr. Al.) 121.
Hetrathen, deren Vollziehung zwischen Ausländern
und Inländerinnen. (V. v. 28. April 41.) 121.
Hessen, Dorf, siehe Braunschweig.
Hessen, Großherzogthum, Ubereinkommen mit dems.
wegen gegenseitiger Verfolgung der Verbrecher uͤber
die #bandesgränze hinaus. (v. 10. Apr. Al.) 67. —
desgl., wegen wechselseitiger Vollstreckung der in dem
Bezirke des Könlgl. Appellationsgerichtshofes in Cöln
und in der Provinz Rheinhessen ergehenden Ztvil-
Urtheile. (Minist.= Erklär. v. ##. Junt u. deren Be-
kanntmachung vom 6. Juli A1.) 122—124. — An,
wendung dessen Verord. v. 1. Juni 1811., der Kom-
munal,- Rechnungs-Instruktion v. 29. Febr. 1812. u.
der Instruktton für die Schultheißen v. 18. Juni
1808. in dem Herzogthum Westphalen, rücksichtlich
der Rechtsbeständigkelt der für die Stadt? u. Land=
gemeinden durch deren Vertreter abgeschlossenen Rechts,
geschäfte. (A. K. O. v. 30. Mal 41.) 120. — dessen
Gesetze u. Verordnungen über das Kommunalwesen,
zelther in verschiedenen Landestheilen der Provinz
Westphalen noch gültig, werden, auzer Kraft gesetzt.
(andgem., Ord. v. 31. Oktbr. 41.) 20
Hessen, Kurfürstenthum, Vertrag Falchen demselben
und den zollverelinten Staaten über den Anschluß
der Grasschaft Schaumburg an den Jollverein.
(v. 13. Novbr. 41.) 386 — 390. — rritt auch ruͤck-
sichtlich ders. der allgemeinen Münz-Konvention u.
dem Zollkartel bei (Art. 9. u. 10.) 389. — (desgl.
Übereinkunst (4.) v. 17. Dezbr. 41.) 416. — Er,
leichterung des Betriebes der derselben mirgehörigen
Sreiinkohlen Bergwerke. (Übereinkunft (K.) v. 17. Des
zember 41. Art. 6.) 428. — Vertrag zwischen dems.
und Preußen wegen Desteuerung des Branntweins
und des Runkelrübenzuckers in der gedachten Graf--
schaft Schaumburg. (v. 13. Novbr. ál.) 390—392.
Hessen-Homburg, dandgrafenthum, erneuerter Joll-
vertrag mit dems. rücksichtlich des Oberamts Metsen-
heim. (v. 5. Dezbr. 40.) 17—22. — bel dem erfolg-
dteen Beitrict desselben zum Jollkartel behält es auch
für die Zukunft sein Bewenden. (Art. 9.) 20.
Heßtingen, Dorf, mit dems. tritt Preußen aus dem
Steuervereine von Hannover, Oldenburg u. Braun-
schwelg. (Üübereinkunft (D.1 v. 17. Dezbr. Al.) 425.
— . auch Braunschwelig.
Hohnstein, Grafschaft, siehe Hannover.
1841.
Holzdiebstahl, einfacher, Gebühren und Relsekosten
der Rheinischen Gerichteschrelber und Gerichtsvoll-
gleher in Untersuchungen wegen desselben. (A. K. O.
v. 10. Dezbr. 40.) 14.
Holzminden, Stadt, siehe Braunschweig, dan-
destheile.
Hopothekenbücher, der Patrimonlalgerichte, deren
Aufbewahrung bel dem Richter der letzteren (A. K. O.
vom 18. Aug. 41.) 252.
Hopotheken-Gläubiger, Befrelung derselben von
der Einlassung in den Konkurs= und erbschaftlichen
Liquidations= Prozeß. (V. v. 28. Dezbr. 40.) 4—8.
— Einklagung deren Forderungen und ihre Befrie:
digung aus den verpfändeten Gegenständen (ebendas.)
— Verfolgung persönlicher Ansprüche derselben an
den Gemeinschuldner. 7. — Vorladung derselb. zum
Llautdattons, Termine. 7.
Hppothekenrechte, deren Wahrnehmung bei dem
erleichterten Austausch einzelner Parzelen von Grund,
stücken. (G. v. 13. Apr. 41.) 79. — deren Wahrneh=
mung bei Subhastatlonen von Realberechtigungen
in der Provinz Westphalen und in den rheinischen
Kreisen Rees und Dutsburg. (V. v. 10. April 41.)
77. 78.
J.
Jahrmärkte, Breslauer, Präsentation u. Einlssung
der Wechsel auf denselben. (A. K. O. v. 10. Dezem,
ber 40.) 15.
Immobillen, stehe Feuerversicherungen.
Jnvaliden, (Militatr), versorgungsberechtigte, Be-
setzung der Unrerbeamten, u. Diener, Stellen in den
Städten mit der Landgemeinde Ordnung der Pro-
vinz Westphalen. (V. v. 31. Oktbr. 41I.) 324.
Jüdische Korporationen, in der Provinz Posen,
Erfordernisse zur Stimm= u. Wahlfählgkeit in dens.
(A. K. O. v. 16. Febr. 41.) 52.
Justizminister, an denselben sind die Straferkennt-
nisse wegen beleidigter Majestät, behufs der Bestä,
tigung, nicht mehr einzureichen. (V. v. 12. Sep-
tember 41.) 289.
K.
Kammergericht, in Berlin, KompetenzBestimmung,
wenn wegen zweiten gewaltsamen oder vierten ge-
meinen Diebstahls und wegen Raubes von ei'
nnem Untergerichte in erster Instanz erkannt worden
ist. Der Ober-Appellations-Senat erkennt in
D2ter Instanz, wenn das Untergericht auf zehnjährige
Freiheits= oder eine noch schwerere Strafe erkannt
hat; der Kriminal' Senat, wenn die erkannte
Strafe