Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1841. (32)

8 Sachregister. 
SGehlingen, (Forts.) 
sweig cllbereintuast (DJ v. 17. Dejzbr. 41.) 425. 
— s. auch Braunschweig. 
Seimaths-Atteste, deren Beibringung von Aus- 
ländern behufs der Trauung mit Inländerinnen. 
(V. v. 28. Apr. Al.) 121. 
Hetrathen, deren Vollziehung zwischen Ausländern 
und Inländerinnen. (V. v. 28. April 41.) 121. 
Hessen, Dorf, siehe Braunschweig. 
Hessen, Großherzogthum, Ubereinkommen mit dems. 
wegen gegenseitiger Verfolgung der Verbrecher uͤber 
die #bandesgränze hinaus. (v. 10. Apr. Al.) 67. — 
desgl., wegen wechselseitiger Vollstreckung der in dem 
Bezirke des Könlgl. Appellationsgerichtshofes in Cöln 
und in der Provinz Rheinhessen ergehenden Ztvil- 
Urtheile. (Minist.= Erklär. v. ##. Junt u. deren Be- 
kanntmachung vom 6. Juli A1.) 122—124. — An, 
wendung dessen Verord. v. 1. Juni 1811., der Kom- 
munal,- Rechnungs-Instruktion v. 29. Febr. 1812. u. 
der Instruktton für die Schultheißen v. 18. Juni 
1808. in dem Herzogthum Westphalen, rücksichtlich 
der Rechtsbeständigkelt der für die Stadt? u. Land= 
gemeinden durch deren Vertreter abgeschlossenen Rechts, 
geschäfte. (A. K. O. v. 30. Mal 41.) 120. — dessen 
Gesetze u. Verordnungen über das Kommunalwesen, 
zelther in verschiedenen Landestheilen der Provinz 
Westphalen noch gültig, werden, auzer Kraft gesetzt. 
(andgem., Ord. v. 31. Oktbr. 41.) 20 
Hessen, Kurfürstenthum, Vertrag Falchen demselben 
und den zollverelinten Staaten über den Anschluß 
der Grasschaft Schaumburg an den Jollverein. 
(v. 13. Novbr. 41.) 386 — 390. — rritt auch ruͤck- 
sichtlich ders. der allgemeinen Münz-Konvention u. 
dem Zollkartel bei (Art. 9. u. 10.) 389. — (desgl. 
Übereinkunst (4.) v. 17. Dezbr. 41.) 416. — Er, 
leichterung des Betriebes der derselben mirgehörigen 
Sreiinkohlen Bergwerke. (Übereinkunft (K.) v. 17. Des 
zember 41. Art. 6.) 428. — Vertrag zwischen dems. 
und Preußen wegen Desteuerung des Branntweins 
und des Runkelrübenzuckers in der gedachten Graf-- 
schaft Schaumburg. (v. 13. Novbr. ál.) 390—392. 
Hessen-Homburg, dandgrafenthum, erneuerter Joll- 
vertrag mit dems. rücksichtlich des Oberamts Metsen- 
heim. (v. 5. Dezbr. 40.) 17—22. — bel dem erfolg- 
dteen Beitrict desselben zum Jollkartel behält es auch 
für die Zukunft sein Bewenden. (Art. 9.) 20. 
Heßtingen, Dorf, mit dems. tritt Preußen aus dem 
Steuervereine von Hannover, Oldenburg u. Braun- 
schwelg. (Üübereinkunft (D.1 v. 17. Dezbr. Al.) 425. 
— . auch Braunschwelig. 
Hohnstein, Grafschaft, siehe Hannover. 
1841. 
Holzdiebstahl, einfacher, Gebühren und Relsekosten 
der Rheinischen Gerichteschrelber und Gerichtsvoll- 
gleher in Untersuchungen wegen desselben. (A. K. O. 
v. 10. Dezbr. 40.) 14. 
Holzminden, Stadt, siehe Braunschweig, dan- 
destheile. 
Hopothekenbücher, der Patrimonlalgerichte, deren 
Aufbewahrung bel dem Richter der letzteren (A. K. O. 
vom 18. Aug. 41.) 252. 
Hopotheken-Gläubiger, Befrelung derselben von 
der Einlassung in den Konkurs= und erbschaftlichen 
Liquidations= Prozeß. (V. v. 28. Dezbr. 40.) 4—8. 
— Einklagung deren Forderungen und ihre Befrie: 
digung aus den verpfändeten Gegenständen (ebendas.) 
— Verfolgung persönlicher Ansprüche derselben an 
den Gemeinschuldner. 7. — Vorladung derselb. zum 
Llautdattons, Termine. 7. 
Hppothekenrechte, deren Wahrnehmung bei dem 
erleichterten Austausch einzelner Parzelen von Grund, 
stücken. (G. v. 13. Apr. 41.) 79. — deren Wahrneh= 
mung bei Subhastatlonen von Realberechtigungen 
in der Provinz Westphalen und in den rheinischen 
Kreisen Rees und Dutsburg. (V. v. 10. April 41.) 
77. 78. 
J. 
Jahrmärkte, Breslauer, Präsentation u. Einlssung 
der Wechsel auf denselben. (A. K. O. v. 10. Dezem, 
ber 40.) 15. 
Immobillen, stehe Feuerversicherungen. 
Jnvaliden, (Militatr), versorgungsberechtigte, Be- 
setzung der Unrerbeamten, u. Diener, Stellen in den 
Städten mit der Landgemeinde Ordnung der Pro- 
vinz Westphalen. (V. v. 31. Oktbr. 41I.) 324. 
Jüdische Korporationen, in der Provinz Posen, 
Erfordernisse zur Stimm= u. Wahlfählgkeit in dens. 
(A. K. O. v. 16. Febr. 41.) 52. 
Justizminister, an denselben sind die Straferkennt- 
nisse wegen beleidigter Majestät, behufs der Bestä, 
tigung, nicht mehr einzureichen. (V. v. 12. Sep- 
tember 41.) 289. 
K. 
Kammergericht, in Berlin, KompetenzBestimmung, 
wenn wegen zweiten gewaltsamen oder vierten ge- 
meinen Diebstahls und wegen Raubes von ei' 
nnem Untergerichte in erster Instanz erkannt worden 
ist. Der Ober-Appellations-Senat erkennt in 
D2ter Instanz, wenn das Untergericht auf zehnjährige 
Freiheits= oder eine noch schwerere Strafe erkannt 
hat; der Kriminal' Senat, wenn die erkannte 
Strafe
	        
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