Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1842. (33)

X 
Cbronologische übersicht des Jahrganges 1842. 
  
Datum 
des 
Gesetze2c. 
Ausgegeben 
zu 
Berlin. 
J h a l t. 
Nr. 
des 
Stücks. 
Nr. 
des Ge- 
setzes. 
Seite. 
  
1842. 
W. Juli. 
30. 
30. 
19. August. 
20. 
16. Septbr. 
4. Oktbr. 
  
1842. 
9. Novbr. 
Oktbr. 
* 
Oktbr. 
26. 
Novbr. 
* 
26. Oktbr. 
Septbr. 
Novbr. 
  
Bundestags-Beschluß, den Schutz für J. G. von 
Herders Werke gegen den Nachdruck betref- 
fend. 
Allerhöchste Kabineksorder zur Abänderung der Straf- 
bestimmungen bei Uberteretungen gegen die 
Steuer vom inländischen Tabacksbau. 
Allerhöchste Deklaration über die Auslegung der 88. 
10. und 62. der Verordnung vom 30. Juni 1834 
wegen des Geschäftsbetriebes in Auseinandersez- 
zungs-Angelegenheiten, die Kompetenz der Aus- 
einandersetzungs = Behörden hinsichrlich der 
Verwendung von Abfindungs-Kapitalien 
betreffend. 
Allerhöchste Kabinetsorder, wegen Vergütigung der 
Reisekosten für kommissarische Geschäfte 
in Königlichen Dienstangelegenheiten an 
Beamte, welche nicht zum Reisen mit rtrapost 
berechtigt sind. 
Tarif, nach welchem das Bollwerksgeld zu Jar- 
men von jetzt an zu erheben ist. 
Nachtrag zu dem Stature der Berlin-Frank- 
furter Eisenbahn-Gesellschaft in Betreff der 
Verausgabung von 600,000 Rrhlr. Priori= 
täts-Aktien, nebst Tilgungsplan. 
Allerhöchste Kabineksorder, betreffend die Erleichte- 
rungen der Patrimonsalgerichtsherren in 
Beziehung auf die Einrichtung der Deposital= 
gelasse und Gefängnisse. 
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Annahme 
von Obligationen über vom Staate übernom- 
mene provinzielle Staatsschulden als de- 
positalmäßige Sicherheit. 
Allerhöchst vollzogenes Publikations-Patenk, in Be- 
treff des von der Deutschen Bundesversammlung 
unter dem 28. Juli 1842. gefaßten Beschlusses 
zum Schutze der Werke J. G. von Herders 
gegen Nachdruck. 
Allerhöchste Kabinersorder, bekreffend die Bestim- 
mung: daß die in den Preußischen Staaten er- 
scheinenden Bücher, deren Terk, mit Ausschluß 
der eilagen, zwanzig Druckbogen über- 
steigt, wenn sowohl der Verfasser als der Ver- 
leger auf dem Titel genannt ist, der Censfur 
ferner nicht mehr unterworfen sein sollen. 
  
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2306. 
2299. 
2300. 
2307. 
(Anl.) 
2301. 
2302. 
2306. 
2303. 
  
248. 
301-30. 
249. 
249.
	        
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