Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1842. (33)

Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
  
Nr. 14. — 
  
  
(Nr. 2200.) Allerböchste Kabinersorder vom 31. März 1832., betreffend die Anwendung und 
Wirkung der bei Beamtenverbrechen im Allgemeinen Landrecht vorgeschrie- 
benen Strafe der Degradation. 
A- Ihren Bericht vom 26. v. M. will Ich, nach dem bei der Revision des 
Kriminalrechts vom Staatsrath gemachten Vorschlage, die bei Beamten-Per- 
brechen im Allgemeinen Landrecht vorgeschriebene Strafe der Degradation dahin 
ndher bestimmen, daß diese Strafart nur gegen Beamte im unmmittelbaren 
Staatsdienst anwendbar seyn und ihre Wirkung darin bestehen soll, daß der 
dazu verurtheilte Beamte sich der Versetzung in eine mit geringerem Einkom- 
men verbundene Stelle einer niederen Beamtenklasse unterwerfen muß. Sie 
haben diese Bestimmung durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen Kenntniß 
zu bringen. 
Berlin, den 31. März 1842. 
Friedrich Wilhelm. 
An die Staatsminister Mühler und v. Rochow. 
  
Jabrgang 1892. (Nr. 2269 — 2270.) 28 (Nr. 2270.) 
(Ausgegeben zu Berlin am 28. Mai 1842.)
	        
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