Ar. 107. 627
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1916.
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 18. Juli 1916.
Inhalt#:
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme der deutschen Schafschur.
II. Abteilung.
½
(1) Bekanntmachung vom 18. Juli 1916, betreffend Beschlagnahme der deutschen
Schafschur.
Nachstehende Bekanntmachung des Königlichen stellvertretenden Generalkommandos
des IX. Armeekorps zu Altona vom heutigen Tage, betreffend Beschlagnahme
und Bestandserhebung der deutschen Schafschur und des Wollgefälles bei
den deutschen Gerbereien, wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Die Bekanntmachung vom 17. September 1915, betreffend Beschlagnahme
der deutschen Schafschur, Rbl. Nr. 146, S. 793, wird hierdurch aufgehoben.
Die Ortsobrigkeiten werden angewiesen, für die Bekanntgabe der Anordnung
innerhalb ihrer Bezirke zu sorgen.
Schwerin, den 18. Juli 1916.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.
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