Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1842. (33)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
Nr. 22. 
(Nr. 2208.) Allerhöchsie Kabinetsorder vom W. Juli 1842. den Umzugstermin des Land- 
gesindes in den zum ständischen Verbande der Marken Brandenburg und 
Niederlausitz gebörenden Landestheilen betreffend. 
  
  
  
  
J. Folge des Landtags-Abschiedes an die zum siebenten Provinzial-Landtage 
der Kur= und Neumark Brandenburg und des Markgrafthums Niederlausitz 
versammelt gewesenen Stände vom 20. Dezember v. J. zu II. Nr. 11. be- 
stimme Ich hierdurch, daß in Ermangelung besonderer Verabredung die gesetz- 
liche Anziehezeit für das Landgesinde in den zum ständischen Verbande der 
Marken Brandenburg und Niederlausitz gehörenden Landestheilen der 2. Januar 
seyn soll, anstatt des 2. Aprils, welchen die Gesinde-Ordnung vom 8. No- 
vember 1810. K. 43. vorschreibt. Diese Bestimmung ist durch die Gesetz= Samm- 
lung und durch die Amtsblätter zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. 
Erdmannsdorf, den 28. Juli 1842. „ "„ „ 
Friedrich Wilhelm. 
An die Staatsminister Mühler und Grafen v. Arnim. 
  
(Nr. 2299.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 30. Juli 1842. wegen Vergütigung der 
Reisekosten für kommissarische Geschäfte in Königlichen Dienstangelegen- 
heiten an Beamte, welche nicht zum Reisen mit Ertrapost berechtigt sind. 
A.t den Bericht des Staats-Ministeriums vom 5. d. M. will Ich den 5. 12. 
der Verordnung vom 28. Juni 1825. wegen Vergütigung der Diäten und 
Reisekosten für kommissarische Geschäfte in Königlichen Dienst-Angelegenheiten 
dahin abändern, daß die Beamten, welche nicht zum Reisen mit Extrapost be- 
rechtigt sind, befugt seyn sollen, in allen Fdllen olne Rücksicht darauf, ob zwi- 
schen den zu bereisenden Ortschaften eine Fahrpost-Verbindung besteht, und ob 
davon zu dem Zweck der Reise Gebrauch gemacht werden kann oder nicht, ein 
Pauschquantum von Funfzehn Silbergroschen für die Meile als Reise-Vergüti- 
gung zu liquidiren. Das Staats-Ministerium hat diese Order durch die Ge- 
sez= Sammlung bekannt zu machen. 
Erdmannsdorf, den 30. Juli 1842. „ "„ 
Friedrich Wilhelm. 
An das Staatsministerium. 
  
Jahrgang 1822. (Nr. 2298—2300.) 40 (Nr. 2300.) 
(Ausgegeben zu Berlin den 26. Oktober 1842.)
	        
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