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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 22.
(Nr. 2208.) Allerhöchsie Kabinetsorder vom W. Juli 1842. den Umzugstermin des Land-
gesindes in den zum ständischen Verbande der Marken Brandenburg und
Niederlausitz gebörenden Landestheilen betreffend.
J. Folge des Landtags-Abschiedes an die zum siebenten Provinzial-Landtage
der Kur= und Neumark Brandenburg und des Markgrafthums Niederlausitz
versammelt gewesenen Stände vom 20. Dezember v. J. zu II. Nr. 11. be-
stimme Ich hierdurch, daß in Ermangelung besonderer Verabredung die gesetz-
liche Anziehezeit für das Landgesinde in den zum ständischen Verbande der
Marken Brandenburg und Niederlausitz gehörenden Landestheilen der 2. Januar
seyn soll, anstatt des 2. Aprils, welchen die Gesinde-Ordnung vom 8. No-
vember 1810. K. 43. vorschreibt. Diese Bestimmung ist durch die Gesetz= Samm-
lung und durch die Amtsblätter zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Erdmannsdorf, den 28. Juli 1842. „ "„ „
Friedrich Wilhelm.
An die Staatsminister Mühler und Grafen v. Arnim.
(Nr. 2299.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 30. Juli 1842. wegen Vergütigung der
Reisekosten für kommissarische Geschäfte in Königlichen Dienstangelegen-
heiten an Beamte, welche nicht zum Reisen mit Ertrapost berechtigt sind.
A.t den Bericht des Staats-Ministeriums vom 5. d. M. will Ich den 5. 12.
der Verordnung vom 28. Juni 1825. wegen Vergütigung der Diäten und
Reisekosten für kommissarische Geschäfte in Königlichen Dienst-Angelegenheiten
dahin abändern, daß die Beamten, welche nicht zum Reisen mit Extrapost be-
rechtigt sind, befugt seyn sollen, in allen Fdllen olne Rücksicht darauf, ob zwi-
schen den zu bereisenden Ortschaften eine Fahrpost-Verbindung besteht, und ob
davon zu dem Zweck der Reise Gebrauch gemacht werden kann oder nicht, ein
Pauschquantum von Funfzehn Silbergroschen für die Meile als Reise-Vergüti-
gung zu liquidiren. Das Staats-Ministerium hat diese Order durch die Ge-
sez= Sammlung bekannt zu machen.
Erdmannsdorf, den 30. Juli 1842. „ "„
Friedrich Wilhelm.
An das Staatsministerium.
Jahrgang 1822. (Nr. 2298—2300.) 40 (Nr. 2300.)
(Ausgegeben zu Berlin den 26. Oktober 1842.)