Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1842. (33)

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Benennung der Gegenstände. 
V) Taback: 
1) Tabacksblätter, unbearbeitete, und Stengel 
2) Tabacksfabrikate: 
a)Nauchtaback in Rollen, abgerollten oder entrippten Blättern, oder ge- 
schnitten; Carotten oder Stangen zu Schmoftaback, auch Tabacks- 
mehl und Absalleeeeennnn: 
8) Cigarren und Schnupftaback ... 
X) Zucker: 
1) Brot= und Hut-, Kandis-, Bruch= oder Lumpen= und weißer gestoße- 
ner Zuckernrnrnrn . ... r“— 
2) Rohzucker und Farin (Zuckermehrrr)) . ... 
3) Rohzucker für inländische Siedereien zum Raffiniren unter den beson- 
ders vorzuschreibenden Bedingungen und Kontroren 
Anmerk. Die Abgabensätze für Zucker von 1. bis 3. einschließlich gelten nur bis zum 1. Sep- 
tember 1844. 
Oel, in Fässern eingehend 
Anmerk. 1. Kokosnuß-, Palm-, Wallrath-Oel trägt die allgemeine Eingangs-Abgabe. Desglei- 
chen Baumöl, wenn bei den Zollämtern an der Grenze oder bei der Abfertigung aus 
ben Packhöfen (Hallanstalten) vorher auf den Zentner ein Pfund Terpentinöl zuge- 
setzt worden. 
2. Sogenannte Oelkuchen, als Rückstände beim Oelschlagen aus bein, Raps, Rübsaa- 
men u. s. w., ingleichen Mehl aus solchen Kuchen und Rückständen
	        
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