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Benennung der Gegenstaͤnde.
zeln oder verbunden, enthalten sind, mit Ausschluß der Gold-und Sil-
berstoffe .. . . . . ..
Seife:
a) Gruͤne, schwarze und andere Schmierseiise . . . . ...
b) Gemeine weiiße . . ..
c) Feine in Taͤfelchen, Kugeln, Buͤchsen, Krügen, Toͤpfen u. s. w. .. . ...
Spielkarten von jeder Gestalt und Groͤße, in sofern sie in einzelnen Vereinsstaa-
ten zum Gebrauche im Lande eingefuͤhrt werden duͤrfen und unter Beruͤck-
sichtigung der besonderen Stempel- und Kontrolevorschtiften. . . . .. . . ...
Anmerk. Werden dergleichen zum Durchgange angemelder, so wird die Durchgangs-Abgabe mt
einem halben Thaler oder 52; Kreuzern vom Zentner erhoben.
Steine:
a) Bruchsteine und behauene Steine aller Art, Mühl-, grobe Schleif= und
Wetzsteine, Tufsteine, Traß, Liegel= und Backsteine aller Art beim Trans-
port zu Wasser, auch beim Landtransport, wenn die Steine nach einer Ab-
lage zum Gerschiffen bestimmt siiiddd;;
b) Waaren aus Alabaster, Marmor und Speckstein; ferner unechte Steine
in Verbindung mit unedlen Metallen, auch geschliffene echte und unechte
Steine, Perlen und Korallen ohne Fasunnnggg . ..
Anmerk. zu 3. u. b. 1) Große Marmorarbeiten (Statuen, Büsten und dergleichen), Fliarensteine,
feine Schleif= und Wessteine, auch Waaren aus Serpencinsteln zahlen die
allgemeine Eingangs-Adgabe.
2) Bruch= und behauene Bausteine bei der Einfuhr auf dem Bodensee frei.
Steinkohlen.·...................................·»«
Anmerk. 1. An der Preußischen Seegrenze und auf der Elbe, desgleichen auf besondere Erlaub-
nißscheine auf der Weser oder Werra eingehnd .. ..
2. An der Badischen Grenze oberhalb Kehl, desgleichen an der Württembergischen
Grenze und an der Bayerischen Grenze rechts des Rheins eingehend