Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1842. (33)

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Benennung der Gegenstände. 
Stroh-, Rohr= und Bastwaaren: 
a) Matten und Fußdecken von Bast, Seroh und Schilf, ordinäre: 
1) ungefrrtt 
2) gesarbtetett 
b) Stroh= und Bastgeflechte, grobe Strohhüte und Decken aus ungespaltenem 
Stroh, Spahn= und Nohrhüre ohne Garnitrr 
c) Feine Bast= und Strohhürtt: . .... 
Talg (eingeschmolzenes Thierse#n und Steryyyyn . . .. 
Theer (Mineraltheer und anderer), Daggert, gemeines Pech 
Toôpferrhon und Topferwaaren: 
a) Töpferthon für Porzellanfabriken (Porzellanerddd . . . . ... 
Anmerk. An der Boyerischen Grenze bei Passau ist Porzellanerde auch beim Ausgange frei. 
b) Gemeine Tsöpferwaaren, Fliesen, Schmelztiergemlml . ... 
— 
c) Einfarbiges oder weißes Fayence oder Steingut, irdene Pfeisen 
d) Bemaltes, bedrucktes, vergoldetes oder versilbertes Fayence oder Steingut 
e) Porzellan, weieeeeeee . . .... 
1) Porzellan, farbiges, und weißes mit farbigen Streifen, auch dergleichen mit 
Malerei oder Vergoldddnanananaaa . . . . . ... 
g) Fayence, Steingut und anderes Erdgeschirr, auch weißes Porzellan und 
Email in Verbindung mit unedlen Metallen:: 
) Dergleichen in Verbmdung mit Gold, Silber, Platina, Semilor und an- 
deren seinen Metallgemischen, ingleichen alles übrige Porzellan in Verbin- 
dung mit edlen oder unedlen Metalllen . ... 
Vieh: 
a 
b) Ochsen und Stierrererr . . .. ·.....,.. 
Anmerk. Pferde und andere vorgenannte Thiere sind steuerfrei, wenn aus dem Gebrauche, der 
von ihnen beim Eingange gemacht wird, überzeugend hervorgeht, daß sie, als Zug= oder 
Pferde, Maulesel, Maulthiere, Esel ...................... « 
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