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Benennung der Gegenstände.
Stroh-, Rohr= und Bastwaaren:
a) Matten und Fußdecken von Bast, Seroh und Schilf, ordinäre:
1) ungefrrtt
2) gesarbtetett
b) Stroh= und Bastgeflechte, grobe Strohhüte und Decken aus ungespaltenem
Stroh, Spahn= und Nohrhüre ohne Garnitrr
c) Feine Bast= und Strohhürtt: . ....
Talg (eingeschmolzenes Thierse#n und Steryyyyn . . ..
Theer (Mineraltheer und anderer), Daggert, gemeines Pech
Toôpferrhon und Topferwaaren:
a) Töpferthon für Porzellanfabriken (Porzellanerddd . . . . ...
Anmerk. An der Boyerischen Grenze bei Passau ist Porzellanerde auch beim Ausgange frei.
b) Gemeine Tsöpferwaaren, Fliesen, Schmelztiergemlml . ...
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c) Einfarbiges oder weißes Fayence oder Steingut, irdene Pfeisen
d) Bemaltes, bedrucktes, vergoldetes oder versilbertes Fayence oder Steingut
e) Porzellan, weieeeeeee . . ....
1) Porzellan, farbiges, und weißes mit farbigen Streifen, auch dergleichen mit
Malerei oder Vergoldddnanananaaa . . . . . ...
g) Fayence, Steingut und anderes Erdgeschirr, auch weißes Porzellan und
Email in Verbindung mit unedlen Metallen::
) Dergleichen in Verbmdung mit Gold, Silber, Platina, Semilor und an-
deren seinen Metallgemischen, ingleichen alles übrige Porzellan in Verbin-
dung mit edlen oder unedlen Metalllen . ...
Vieh:
a
b) Ochsen und Stierrererr . . .. ·.....,..
Anmerk. Pferde und andere vorgenannte Thiere sind steuerfrei, wenn aus dem Gebrauche, der
von ihnen beim Eingange gemacht wird, überzeugend hervorgeht, daß sie, als Zug= oder
Pferde, Maulesel, Maulthiere, Esel ...................... «
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