Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1842. (33)

Privilegiums im Uebrigen unbeschadet, zu vollenden und die veranstaltete 
Ausgabe erscheinen zu lassen, 
so bringen Wir diese, unter sämmtlichen Deutschen Bundes-Regierungen ge- 
trossene Vereinbarung hierdurch zur allgemeinen Kenntniß und verordnen zugleich, 
daß Unsere Behörden und Unterthanen, nicht blos in Unseren zum Deutschen 
Bunde gehödrenden Landen, sondern auch in den übrigen Provinzen Unserer 
Monarchie sich danach zu achten haben. 
So geschehen und gegeben Trier, den 20. September 1842. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
Für den Justizminister Mühler: 
Ruppenthal. Eichhorn. v. Bülow. Gr. v. Arnim. 
  
(Nr. 2307.) Allerhöchste Bestärigungs -Urkunde vom 17. Oktober 1842., nebst dazu gehöri- 
gem Nachtrage zu dem Scatute der Berlin-Frankfurter Eisenbahn-Gesell- 
schaft, in Betreff der Verausgabung von 600,000 Thaler Prioricäts-Abktien. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen 2c. 2c. 
Wollen der von der Berlin-Frankfurter Eisenbahn-Gesellschaft in den General= 
VDersammlungen vom 30. März und 20. Mai d. J. beschlossenen Vermehrung 
des Gesellschafts-Kapitals von 2,200,000 Thlr. um 6000,000 Thlr., welche durch 
Ausgabe sogenannter Prioritäts-Aktien beschafft werden sollen, hiermit Unsere Ge- 
nehmigung ertheilen, und den anliegenden Machtrag zu dem unterm 15. Mai v. J. 
konfirmirten Statute, mit Vorbehalt der Rechte sedes Dritten, hierdurch bestäti- 
gen. Zugleich befehlen Wir, daß diese Genehmigung und Bestätigung, nebst dem 
Nachtrage zum Statute, durch die Gesetzsammlung bekannt gemacht werden. 
Gegeben Sanssouci, den 17. Oktober 1842. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
v. Bodelschwingh. 
  
Nach-
	        
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