Diese letztern bestehen
in 1000 Apoints à 500 Rthlr. . . . 500,000 Rthlr.
und in 6000 - à 100 Rthlr. . . . 500,000 Rthlr.
1,000,000 Rehlr.
und sollen zur Ausführung des nach 9. 1. gefaßten Beschlus-
ses durch sernere Ausgabe von
300 Apoints à 500 Rthrlr. 150,000 Rehlr.
und 3500 = à 100 Rthlr. 350,000 Rchlr.
mithin um
3800 Apoints über 500,000 Rthlr.
vermehrt, das Prioritäes-Aktienkapital also auf die Summe von
überhauüuütt .. .. 1,500,000 Schlr.
erhöhr werden.
III.
Um den Inhabern der einzelnen uͤber das gesammte Prioritaͤts-Aktien-
Kapital bereits ausgegebenen und noch auszugebenden Apoints voͤllig gleiche
Rechte gegen die Gesellschaft gewaͤhren zu koͤnnen, sollen die ersteren nach einer,
mindestens drei Monate vorher, durch die öffentlichen Blätter zu erlassenden
Kündigung baar zurückgezahlt werden, so weit nicht deren Inhaber es vorziehen,
sie in einer von der Direktion zu bestimmenden Frist auf das gesammte Prio-
ritäts-Aktienkapital von 11 Millionen Thalern übertragen zu lassen.
Letzteres geschieht durch folgenden darauf zu stempelnden Vermerk:
„übertragen auf das gesammte Prioritäts-Aktienkapital von 11 Million
Thaler cl. Statutsnachtrag de conlirm. den 184
G. S. Nr
In eben dieser Art werden auch die in Folge der Köündigung zur baaren
Einlösung gelangenden Prioricäts-Aktien für Rechnung der Gesellschaft umgestempelt.
IV.
Die neu auszugebenden Prioritäts-Aktien werden in ganz gleicher Form,
wie die bereits in Umlauf gesetzten und zwar unter den Nummern
1,001 — 1,300
und resp. 5,001 — 8,500
ausgefertigt, unter alleiniger Abänderung des mit Einer und einer halben Mil-
lion (statt Einer Million) Thalern darin anzugebenden Prioricäts-Aktienkapitals
und des auf den 2. Januar 1842. (statt 1841.) zu bezeichnenden Datums.
Sie sollen — wie die bisherigen Dividenden= und Prioritäts-Aktien der Ge-
sellschaft — mit den darauf zu druckenden Namen der Direktions-Mitglieder
versehen und von dem Rendanten, sowie von dem Kontrolleur der Gesellschafts-
Kasse, unterschrieben werden. Auf der Rückseite der Aktien soll statt des ersten
Nachtrages zum Statute dieser hle Nachtrag abgedruckt werden.
Jeder Aktie werden zunächst Zinskoupons für die Zeit vom 1. Ja-
nuar 1842. bis dahin 1845. unter den Nummern 3 bis 8 beigefügt, demnächst
werden von 4 zu 4 Jahren neue Koupons ausgefertigt.
(Nr. 2257.) .