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Nachtheil für andere Postgüter oder eine Störung der Ordnung im Dienstbetriebe
nicht zu befürchten ist, der Einlieferer auch aus Ersatz und Entschädigung
verzichtet und diese Verzichtleistung auf der Adresse durch die Worte: „Auf meine
Gefahr“ ausdrückt und unterschreibt. Wird über die Sendung ein Einlieferungsschein,
ertheilt, so hat die Postanstalt über die Verzichtleistung des Einlieferers
auf dem Scheine einen Vermerk zu machen.
Ort der Einlieferung.
Im Ist aber die Annahme der Sendung auch nicht wegen mangelhafter Beschaffenhelt
beanstandet worden, so hat dennoch der Absender alle die Nachtheile
zu vertreten, welche aus einer vorschriftswidrigen Adressirung, Verpackung und
Verschließung hervorgegangen sind. Ebenso hat der Absender den Schaden zu
ersetzen, welcher durch die Beförderung von Gegenständen entsteht, die von der
Postbeförderung ausgeschlossen oder zur Postbeförderung nur bedingt zugelassen
sind (S§. 11. u. 12).
& 24.
1 Die Einlieferung der mit der Post zu befördernden Sendungen muß,
soweit dieselben nicht in die Briefkasten zu legen sind (Abs. II.), bei den Postanstalten
an der Annahmestelle geschehen.
# Insofern der Umfang und die sonstige Beschaffenheit der betreffenden
Gegenstände nicht ein Anderes bedingen, sind gewöhnliche Briefe, gleichviel, ob
frankirt oder unfrankirt, ferner Postkarten, Drucksachen und Waarenproben vermittelst
der Brlefkasten zur Einlieferung zu bringen. Es ist auch gestattet, dergleichen
Gegenstände den Postbegleitern, Postillonen und Postfußboten, wenn dieselben
sich unterwegs im Dienst befinden, zu übergeben.
im Den Landbriefträgern dürfen auf ihren Bestellungsgängen zur Abgabe
bei der Postanstalt ihres Stationsorts oder zur Bestellung unterwegs die nachbezeichneten
Gegenstände übergeben werden:
gewöhnliche oder einzuschreibende: Briefe, Postkarten, Briefe mit Behändigungsschein,
Drucksachen und Waarenproben,
Postanweisungen,
Sendungen mit Werthangabe, ) im Einzelnen bis zum Werth= bezw
Postvorschußsendungen, Postvorschußbetrage von 150 Mark.