Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1846. (37)

— 31 — 
zu fuͤhren hat, welches auf Grund der unter Zuziehung eines Notars vor- 
zunehmenden Wahlverhandlung auszustellen ist, 
hierdurch genehmigen und die ü0 be-ichner Aachen-Mastrichter Eisenbahngesell- 
schaft als eine Aktiengesellschaft nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 
9. November 1843. hiermit bestätigen. 
Zugleich bestimmen Wir, daßt soweit nicht in der gegenwärtigen Urkunde 
oder in dem Statute andere Bestimmungen getroffen worden, die in dem Ge- 
setze über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. November 1838. (Gesetzsamm- 
lung für 1838. S. 505. ff.) ergangenen allgemeinen Vorschriften, namentlich 
diejenigen über die Expropriation, auf die Eingangs bezeichneten Eisenbahnen 
Anwendung finden sollen. 
Die gegenwärtige Konzessions= und Bestätigungsurkunde soll nebst dem 
bestaͤtigten SErcrun= und dem darin in Bezug genommenen Statute der in Mastricht 
domizilirten Aachen-Mastrichter Eisenbahngesellschaft durch die Gesetzsammlung 
bekannt gemacht werden. 
Gegeben Berlin, den 30. Januar 1846. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
Flottwell. Uhden. 
  
Statut 
der in Aachen gebildeten Aachen-Mastrichter Eisenbahn- 
Gesellschaft. 
Erster Titel. 
Bildung, Zweck und Kapital der Gesellschaft; Rechnungslage und 
verschiedene allgemeine Bestimmungen. 
Artikel 1. 
N. den Bestimmungen des Preußischen Rheinischen Handelsgesetzbuches 
Artikel neun und zwanzig bis einschließlich sieben und dreißig konstituirt sich 
unter dem Namen: 
„Aache#n-Mastrichter Eisenbahngesellschaft“ 
eine anonyme Handelsgesellschaft, deren Wohnsitz Aachen ist. Die Dauer 
derselben wird vorlufig auf zwei hundert Jahre festgesetzt, vorbehaltlich der im 
Artikel zwei und zwanzig enthaltenen Bestimmungen. 
Artikel 2. 
Zweck der Gesellschaft ist, um in der, im vierten Titel näher bezeichne- 
ten Gemeinschaft mit der ebenfalls unter dem Namen „Aachen-Mastrichter 
(XN.. 2678.) 6* Eisen-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.