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Erle, Gemeinde, s. Chausseebau Nr. 22.
Ermahnung, als Dieziplinarstrase, auf solche zu erken-
nen, ist der Ehrenrath der Justizkommissarien, Advekaten
und Notarien befugt. (V. v. 30. April 47. §. 12.) 198.
Ersparnisse, der bei Eisenbahn- und andern öffentlichen
Bauten beschäftigten Handarbeiter, deren Aufbewahrung,
Rückzahlung und portofreie Versendung in die Heimath
des Arbeiters. (V. v. 21. Dezbr. 46. SS. 22. und 26.)
26. 27. 30. f.
Erxleben, Ort, s. Chausseebau Nr. 15.
Eschenrode, Gemeinde, s. Chausseebau Nr. 15.
Etappen= (und Durchmarsch-- Konvention, eohe
Durchmarsch- . Konvention.
Etat, allgemeiner, der Staats-Einnahmen und Ausgaben,
die Feststellung desselben verbleibt ein ausschliehendes
Recht der Krone. (V. v. 3. Febr. 47. S. 11.) 37. —
— Mittheilung desselben an den für gewisse Angelegen-
heiten einberufenen vereinigten Landtag. (ebend. §S. 11.)
37. — für das Jahr 1847. (v. 12. März 47. nebst A.
K. O. von dems. Tage.) 133.— 167.
Etats, für den Haushalt der süoischen Synagogen-
gemeinden, über deren Feslsetzung ist der Beschluß der
Repräsentanten-Versammlung durch den Vorstand zu ver-
anlassen. (G. v. 23. Juli 47. §. 47. Nr. 1.) 272.
Exekution, ist bei erhobenem Kompetenzkonflikt bis zu
bessen Entscheidung unzulässig. (G. vom 8. April 47.
s. 19.) 174. — deren Anwendung bei Vollstreckung.
handelsgerichtlicher Erkenntnisse. (G. vom 3. April 47.
Ss. 29. und 30.) 187. 188. — administrative, Zulässig-
keit ders. bei Aufbringung der Kosten des Kultus der
Juden und der bbrigen, die Sonagogengemeinde betref-
senden Bedürfnisse. (G. v. 23. Juli 47. §S. 58.) 274.
275. — im Wege ders. kann von den Regierungen das
festgestellte Kapital zur Ablösung der jüdischen Korpora-
tions-Vrrpflichtungen in der Provinz Posen beigetrieben
werden. (G. v. 23. Juli 47. S. 34.) 270.
Exekutive Gewalt, zu Staats= und Kommunal=
Amtern kfönnen Juden nur dann zugelassen werden, wenn
mit solchen die Ausübung jener nicht verbunden ist. (G.
v. 23. Juli 47. SS, 2. 3. und 4.) 203. 264.
Eximirte Personen, auch solche sind den Handels-
gerichten in den den letztern überwiesenen Rechtsangele-
genheiten unterworfen. (G. v. 3. April 47. S. 4.) 18.
— müssen auch als vorgeladene Zeugen vor leßzteren er-
scheinen. (ebend. S. 27.) 187.
Expropriationsrecht, Gerichtsstand der Eisenbahn-
gesellschaften in Ausübung desselben, rücksichtlich der Ent-
schädigungs · Ansprüche der Grundbesltzer, und zwar bei
demjenigen Obergerichte, in dessen Departement das
exproprürte Grundslück belegen ist. (A. K. O. v. 1. März
47.) 112. — findet für den ganzen Umfang der Mo-
Sachregister.
1847.
Expropriationsrecht, (Forts.)
narchie statt, mit Ausschluß des Bezirks des Appellat'ons-
gerichtshofes zu Cöln. (ebend.) 112. — s. auch Eisen-
bahnen und Chausseebau.
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Fabrikengerichte, Kompetenz ders. bei Ausführung der
Verordnung zum Schutze der Fabrikzeichen an Eisen= und
Stahlwaaren und deren Verpackung in der Provinz West-
phalen und der Rheinprovinz. (v. 18. Aug. 47. S§s. 2—
11. 15— 18.) 335 —341.
Fabrik= Unternehmungen, die aus Sozietätsverträ-
gen über solche entstehenden Streitigkeiten gehören zur
Kompetenz der Handelgerichte. (G. v. 3. April 47.
5. 19.) 185.
Fabrlkzeichen, an Eisen- und Stahlwaaren und deren
Verpackung, in der Provinz Westphalen und der Nhein-
provinz, Anordnungen zum Schutze ders. (V. v. 18. Ang.
47.) 335 —342. — Wahl, Prüfung und Eintragung
eines solchen Zeichens in die Zeichenrolle des Gewerbe-
oder Fabrikengerichts. (ebend. S§. 1 — 7.) 335 — 307.
— Gebühren-Entrichtung für die Eintragung cines Zei-
chens in die Nolle. (ebend. F. 6.) 337. — Übertragung
und Vererbung ders. an Andere und Umschreibung ders.
auf letzt. (S. 8.) 337. f. — unter welchen Verhälknissen
solche als erloschen zu betrachten sind. (C. 8.) 388. —
die Bestimmung eigenthlimlicher Zeichen für einzelne Arten
von Eisen- und Stahlwaaren, wie z. B. für geschmie-
dete Schneidewaaren, bleibt dem Finanzminister vorbehal-
ten. (§. 9.) 388. — Strafbarkeit des fälschlichen Ge-
brauchs dieser Zeichen. (§. 1.3.) 339. — Versahren bei
Entscheidung von Streitigkeiten zwischen verschiedenen Be-
theiligten über das Recht zur Führung von Fabrikzeichen.
(S. 10.) 338. — desgl. in nicht streitigen, die Führung
von Fabrikzeichen betreffenden Sachen. (§. 11.) 338. 339.
— Untersuchungs= und Strafverfahren wegen fälschlichen
Gebrauchs ftemder Fabrikzeichen für Waaren und Ver-
packungen, unter Anwendung der durch das Gesetz v. 4.
Juli 1840. (G. S. Seite 224.) angedrohten Strafen.
(Ss. 12—10.) 389. 340. — Erneuerung äölterer Fabrik-
zeichen und deren Eintragung in die neue Zeichenrolle,
resp. in ein besonderes Verzeichniß. (S§. 17. u. 18.)
240. 241. — Aufhebung aller, der gegenwärtigen Ver-
ordnung entgegenstehenden allgemeinen und besondern Vor-
schriften. (S. 19.) 341.
Fähraastalten, Privat-, in der Rheinprovinz u. der
Provinz Weslphalen, Regulirung der Tarifsätze für solche
nach dem Normal-Fährtarif gedachter Provinzen v. 27.
Mai 1829. (A. K. O. v. 27. Dozbr. 40. nebst letzterm.)
77— 79. — die Ausfertigung der Tarife ersolgt, nach
ertheilter Genehmigung von Seiten des Finanzministe-
riums