Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

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Erle, Gemeinde, s. Chausseebau Nr. 22. 
Ermahnung, als Dieziplinarstrase, auf solche zu erken- 
nen, ist der Ehrenrath der Justizkommissarien, Advekaten 
und Notarien befugt. (V. v. 30. April 47. §. 12.) 198. 
Ersparnisse, der bei Eisenbahn- und andern öffentlichen 
Bauten beschäftigten Handarbeiter, deren Aufbewahrung, 
Rückzahlung und portofreie Versendung in die Heimath 
des Arbeiters. (V. v. 21. Dezbr. 46. SS. 22. und 26.) 
26. 27. 30. f. 
Erxleben, Ort, s. Chausseebau Nr. 15. 
Eschenrode, Gemeinde, s. Chausseebau Nr. 15. 
Etappen= (und Durchmarsch-- Konvention, eohe 
Durchmarsch- . Konvention. 
Etat, allgemeiner, der Staats-Einnahmen und Ausgaben, 
die Feststellung desselben verbleibt ein ausschliehendes 
Recht der Krone. (V. v. 3. Febr. 47. S. 11.) 37. — 
— Mittheilung desselben an den für gewisse Angelegen- 
heiten einberufenen vereinigten Landtag. (ebend. §S. 11.) 
37. — für das Jahr 1847. (v. 12. März 47. nebst A. 
K. O. von dems. Tage.) 133.— 167. 
Etats, für den Haushalt der süoischen Synagogen- 
gemeinden, über deren Feslsetzung ist der Beschluß der 
Repräsentanten-Versammlung durch den Vorstand zu ver- 
anlassen. (G. v. 23. Juli 47. §. 47. Nr. 1.) 272. 
Exekution, ist bei erhobenem Kompetenzkonflikt bis zu 
bessen Entscheidung unzulässig. (G. vom 8. April 47. 
s. 19.) 174. — deren Anwendung bei Vollstreckung. 
handelsgerichtlicher Erkenntnisse. (G. vom 3. April 47. 
Ss. 29. und 30.) 187. 188. — administrative, Zulässig- 
keit ders. bei Aufbringung der Kosten des Kultus der 
Juden und der bbrigen, die Sonagogengemeinde betref- 
senden Bedürfnisse. (G. v. 23. Juli 47. §S. 58.) 274. 
275. — im Wege ders. kann von den Regierungen das 
festgestellte Kapital zur Ablösung der jüdischen Korpora- 
tions-Vrrpflichtungen in der Provinz Posen beigetrieben 
werden. (G. v. 23. Juli 47. S. 34.) 270. 
Exekutive Gewalt, zu Staats= und Kommunal= 
Amtern kfönnen Juden nur dann zugelassen werden, wenn 
mit solchen die Ausübung jener nicht verbunden ist. (G. 
v. 23. Juli 47. SS, 2. 3. und 4.) 203. 264. 
Eximirte Personen, auch solche sind den Handels- 
gerichten in den den letztern überwiesenen Rechtsangele- 
genheiten unterworfen. (G. v. 3. April 47. S. 4.) 18. 
— müssen auch als vorgeladene Zeugen vor leßzteren er- 
scheinen. (ebend. S. 27.) 187. 
Expropriationsrecht, Gerichtsstand der Eisenbahn- 
gesellschaften in Ausübung desselben, rücksichtlich der Ent- 
schädigungs · Ansprüche der Grundbesltzer, und zwar bei 
demjenigen Obergerichte, in dessen Departement das 
exproprürte Grundslück belegen ist. (A. K. O. v. 1. März 
47.) 112. — findet für den ganzen Umfang der Mo- 
Sachregister. 
1847. 
Expropriationsrecht, (Forts.) 
narchie statt, mit Ausschluß des Bezirks des Appellat'ons- 
gerichtshofes zu Cöln. (ebend.) 112. — s. auch Eisen- 
bahnen und Chausseebau. 
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Fabrikengerichte, Kompetenz ders. bei Ausführung der 
Verordnung zum Schutze der Fabrikzeichen an Eisen= und 
Stahlwaaren und deren Verpackung in der Provinz West- 
phalen und der Rheinprovinz. (v. 18. Aug. 47. S§s. 2— 
11. 15— 18.) 335 —341. 
Fabrik= Unternehmungen, die aus Sozietätsverträ- 
gen über solche entstehenden Streitigkeiten gehören zur 
Kompetenz der Handelgerichte. (G. v. 3. April 47. 
5. 19.) 185. 
Fabrlkzeichen, an Eisen- und Stahlwaaren und deren 
Verpackung, in der Provinz Westphalen und der Nhein- 
provinz, Anordnungen zum Schutze ders. (V. v. 18. Ang. 
47.) 335 —342. — Wahl, Prüfung und Eintragung 
eines solchen Zeichens in die Zeichenrolle des Gewerbe- 
oder Fabrikengerichts. (ebend. S§. 1 — 7.) 335 — 307. 
— Gebühren-Entrichtung für die Eintragung cines Zei- 
chens in die Nolle. (ebend. F. 6.) 337. — Übertragung 
und Vererbung ders. an Andere und Umschreibung ders. 
auf letzt. (S. 8.) 337. f. — unter welchen Verhälknissen 
solche als erloschen zu betrachten sind. (C. 8.) 388. — 
die Bestimmung eigenthlimlicher Zeichen für einzelne Arten 
von Eisen- und Stahlwaaren, wie z. B. für geschmie- 
dete Schneidewaaren, bleibt dem Finanzminister vorbehal- 
ten. (§. 9.) 388. — Strafbarkeit des fälschlichen Ge- 
brauchs dieser Zeichen. (§. 1.3.) 339. — Versahren bei 
Entscheidung von Streitigkeiten zwischen verschiedenen Be- 
theiligten über das Recht zur Führung von Fabrikzeichen. 
(S. 10.) 338. — desgl. in nicht streitigen, die Führung 
von Fabrikzeichen betreffenden Sachen. (§. 11.) 338. 339. 
— Untersuchungs= und Strafverfahren wegen fälschlichen 
Gebrauchs ftemder Fabrikzeichen für Waaren und Ver- 
packungen, unter Anwendung der durch das Gesetz v. 4. 
Juli 1840. (G. S. Seite 224.) angedrohten Strafen. 
(Ss. 12—10.) 389. 340. — Erneuerung äölterer Fabrik- 
zeichen und deren Eintragung in die neue Zeichenrolle, 
resp. in ein besonderes Verzeichniß. (S§. 17. u. 18.) 
240. 241. — Aufhebung aller, der gegenwärtigen Ver- 
ordnung entgegenstehenden allgemeinen und besondern Vor- 
schriften. (S. 19.) 341. 
Fähraastalten, Privat-, in der Rheinprovinz u. der 
Provinz Weslphalen, Regulirung der Tarifsätze für solche 
nach dem Normal-Fährtarif gedachter Provinzen v. 27. 
Mai 1829. (A. K. O. v. 27. Dozbr. 40. nebst letzterm.) 
77— 79. — die Ausfertigung der Tarife ersolgt, nach 
ertheilter Genehmigung von Seiten des Finanzministe- 
riums
	        
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