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Ständische Rechte, (Forts.)
tion unter Leitung eines vom Justizminister dazu be-
stimmten Obergerichtspräsidenten einem Justizbeamten auf-
getragen. (ebend. §. 11.) 2681. — Wiedereinsetzung in
die verlorenen ständischen Rechte und Wiederzulassung zur
Ausübung ders. (ebend. g. 12.) 281. — in welchen Zäl-
die Suepension ders. eintreten muß. (ebend. S. 13.) 281.
282. — eine freiwillige Erklärung des Angeschuldigten,
der serneren Ausübung ständischer Rechte sich fortan ent-
halten zu wollen, hat alle rechtlichen Folgen einer förm-
lichen Entziehung der ständischen Rechte. (ebend. §. 6.)
280. — dies. können von Juden auch ferner nicht aus-
gelbt werden. (G. v. 23. Juli 47. §. 3.) 264. — sind
solche mit dem Besitze eines Grundstücks verbunden, so
ruhen dieselben, so lange das Grundstück von einem Juden
besessen wird. (ebend. §. Z.) 264. — der südische Be-
sitzer bleibt jedoch zur Tragung der mit jenem verbunde-
nen Lasten verpflichtet. (ebend. §. 3.) 264.
Stäöndische Berfassung, slehe ständische Einrich-
tungen.
Ständische Verbandlungen, während der Dauer
der Ständeversammlungen sowohl, als zu einer andern
Zeit gepflogen, deren Veröffentlichung durch Zeitungen,
Zeitschriften und durch Schriften aller u. jeder Art
nmur nach öffentlichen amtlichen Mittheilungen, in allge-
meiner Anwendung der im §. 1. Nr. 3. der Verord. vom
30. Juni 43. (S. 258.) enthaltenen Bestimmung. (A.
K. O. v. 11. Dezbr. 40.) 2. — Zulässigkeit des Debits-
verbots gegen solche Schristen, deren Inhalt der letztern
Bestimmung zuwider läuft. (ebend.) 2.
Stargard, in Pommern, siehe Chausseebau Nr. 5
Stargard-Posener Eisenbahn, siehe —
nen Nr. 5.
Statistisches Büreau, Ausgabebetrag für dasselbe.
(Haupt-Finanz-Etat v. 12. März 47. Nr. III. 9. lit. i.)
164.
Statuten, deren Aüespelan und Bestätigung für Syna-
gogengemeinden. (G. v. 23. Juli 47. 8§. 60 —42.)
273. — für isenbahngesellschastrn, siehe Eisenbahnen.
Steele, Ort, steche Chausseebau Nr. 23
Sceine, als Merk= oder Warnungszeichen dienend, Strafe
für deren Fortnahme, Vernichtung oder Unkenntlich-
wochng- „rhothei, On. v. 1. Novpbr. 47. S. 43.
Nr. — Strase für das unbefugte Graben,
2n , Einsammeln ders. (ebendas. S. 42. Nr. Z.)
384. — desgl. für denjenigen, der solche auf fremde
Grundstücke oder Privatwege wirft. (ebend. §. 42. Nr. 4.)
384. — s. auch Chausseeban.
Stempel, zu 15 sgr., nur eines solchen soll es fortan
zu jedem im kaufmännischen Verkebr über beweglsche Ge-
Sachregister. 1847.
Stempel, (Forts.)
genstände, mit Einschluß der Mtien und anderer geld-
werthen Papiere, schriftlich abgeschlossenen Kauf- oder
Lieserungs = Bertrage bedürfen, soweit derselbe nach der
Höhe des Betrages an sich stempelpflichtig ist. (N. K. O.
v. 30. Apr. 47.) 201. — Anwendung des geringern
Prozentstempels, wenn der Stempel zu # p Ct. des Kauf-
preises weniger als 15 sgr. beträgt. (ebend) 201. —
bei Vollziehung mehrerer Kontrakts-Exempl. ist zu jedem
ders. ein Stempel von 15 sgr. anzuwenden. (ebend.) 201.
— Strasen für Zuwiderhandlungen gegen diese Vor-
schristen. (ehend.) 201. f.
Gtempelfreiheit, in Vormundschafts- und Krratel-
sachen. (G. v. 23. Dezbr. 46.) 3. — in welchen Fällen
dieselbe darin auch ferner nicht stattsindrt. (ebend.
88. 2. 4. und 6.) 3. 4. — der gerichtlichen Verhand-
lungen und Verfsügungen wegen Beglauhigung von Ge-
burts-, Heiraths= und Sterbefällen geduldeter Rellgions-
gesellschaften, desgl. wegen Austritts aus der Kirche.
(A. K. O. v. 18. Juni 47.) 260. — für die Aktien-
dokumente der Ruhrort-Crefeld-Kreis Gladbacher Eisen-
bahngesellschaft. (§F. 15. des Statuts ders.) 50. — desgl.
für diejenigen der Magdeburg-Wittenbergeschen Eisen-
bahngesellschaft. (§. 11. des Statuts für dieselbe.) 88.
— desgl. für diesenigen der Düsseldorf-Elberfelder Eisen-
bahngesellschaft. (Statut ders. v. 19. Juli 37. §. 3.)
302.
Stempelpflichtigkeit, in wie weit solche in Vormund-
schafts- und Kuratelsachen auch serner staktsindet. (G. v.
23. Dezbr. 46. S§. 2. 4. und 6.) 3. 4. — der auf
Grund der gerichtlichen Register und Akten über Ge-
burte-, Heiraths- und Sterbefälle geduldeter Religions-
gesellschaften, so wie wegen Austritts aus der Kirche,
den Interessenten ausgesertigten Atteste. (A. K. O.
v. 18. Juni 47.) 260.
Stempelsteuer , Staats- Einnahme-Betrag aus ders.
(Haupt-Finanz = Etat v. 12. März 47. Nr. 8. lit. m.)
146.
Sterbefälle, slehe Todesfälle.
Stettin, Stadt, Umwandlung der daselbst für Handels-
sachen bestehenden Gerichtsdeputation in ein Handels-
gericht, auf Antrag der vortigen Kaufmannschaft. (G. v.
3. Apr. 47. S. 2.) 182.
Stettin-Berliner Eisenbahn, slehe Eisenbahnen
— direkte, Einnahmen und Auegaben bei deren
Verwaltung. (Haupt-Finanz-Erat v. 12. März 4J. Nr. 7.)
142. f. — indirekte, desgl. (ebend. Nr. 8.) 144— 149.
— neur, deren Einführung oder eine Erhöhung der be-
stehenden Steuern werden weder im Allgemeinen, noch
in einer einzelnen Provinz, ohne die Zostinmung des
ver-