Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1847. (38)

72 Personal-Register. 1847. 
II. Personal-Register. 1847. 
Boyen, von, Staate= und Kriegeminister, General der 
Infanterie, ist auf seinen Wunsch von den Geschästen des 
Kriegsministeriums entbunden und zum General-Feld- 
marschall und Gouverneur des Berliner Invalidenhauses 
ernannt worden, auch mit Beibehaltung des Charakters als 
Geheimer Staatsminister. (A. K. O. v. 7. Oktbr. 47.) 354. 
Kielmannsetgge, von, Ludwig, Graf, demselben 
wird die Führung der den Herrschaften Cappenberg 
und Scheda auf dem Westphälischen Landtage beigeleg- 
ten Virilstimme auf so lange übertragen, als sein zur 
Suszession berufener Sohn durch Minderjährigkeit behin- 
bert ist, ständische Rechte auszuüben. (A. K. O. v. 4. Apr. 
u. 14. Mai 47.) 169. 228. 
Mäffling, von, Freiherr, General der Infanterie und 
Gouverneur von Berlin, ist auf seine Bitte mit Penslon 
in den Ruhestand versetzt, derselbe auch zugleich der 
Funktion als Präsident des Staatsraths nach seinem 
Wunsch entbunden und ihm der Charakter als General- 
Feldmarschall verliehen worden. (A. K. O. v. 5. Oktbr. 
47.) 353. — derselbe bleibt Mitglied des Staatsraths 
aus besonderem Vertrauen. (ebend.) 353. 
Puttbus, zu, Fürst, als Abgeordneter der Provinz Pom- 
mern für den vereinigten Hläinbicche Ausschuß, ohne Wahl. 
(V. v. 3. Febr. 47. §s. 1.) 40. 
Nedern, von, Friedrich Wilhelm, Graf, Wirklicher 
Geheimer Rath und General - Intendant der Hofmusss, 
demselben wird als Besltzer der Fideikommiß-Herrschaften 
Goerlsdorf, Lanke und Schwante, ein Theilnahme- 
recht an der ffir die Besitzer adeliger Majorate und Fi- 
deikommisse bestehenden Kollektivstimme auf dem Branden- 
burgischen Provinzial - Landtage verliehen. (A. K. O. v. 
28. März 47.) 119. 
Rohr, von, General-Lieutenant, wird zum Staats= und 
Kriegsminister ernannt. (A. K. O. v. 7. Oktbr. 47.) 
354. 
Savigny, von, Staatsminister, wird unter Beibehalt 
seiner bisherigen Stellung zum Prässdenten des Staats- 
raths ernannt. (A. K. O. v. 5. Oktbr. 47.) 353.
	        
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