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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stagaten.
——— Nr. 6. —
(Nr. 2798.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 8. Januar 1847., wegen Erhebung eines Aus-
gangszolls von Getrelde 2c. an der Grenze gegen Frankreich; nebst Be-
kanntmachungen des Finanzministers vom 31. Dezember 1846. und
1. Februax 1847.
J. Ruͤcksicht auf die in Ihrem gemeinschaftlichen Berichte vom 2. d. M.
angezeigten Verhaͤltnisse will Ich hierdurch nachtraͤglich genehmigen, daß Sie,
der Finanzminister, die Erhebung eines Ausgangszolles von 25 Prozent des
durchschnittlichen Werthes von dem über die Landgrenze gegen Frankreich aus-
gehenden Getreide, Hülsenfrüchten, Mehl und anderen Mühlenfabrikaten ange-
ordnet haben, und überlasse Ihnen, wenn es nöchig befunden wird, diese An-
ordnung auch auf das stromwärts auf der Mosel und Saar ausgehende Ge-
treide 2c. auszudehnen.
Mein gegenwärtiger Befehl ist durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen
Kenneniß zu bringen.
Berlin, den 8. Januar 1847.
Friedrich Wilhelm.
An die Staatsminister v. Bodelschwingh und v. Düesberg.
Jahrgang 1847. (Nr. 2798.) * 11 Die
Ausgegeben zu Berlin den 10. Februar 1847.