Sachregister.
Gebührentaxen, (Foris.)
10. — deren Bestimmung in Injuriensachen, welche im
Civilprozesse verhandelt sind. (ebend. §S. 29.) 10. —
Erstattung der in Prozessen für den Anwalt aufgewen-
deten Ausgaben von dem zu den Prozeßkosten verur-
theilten Gegner. (ebend. §. 29.) 10.
Gefsangene, kriegsrechtliche Bestrafung deren Befreiung
während des Belagerungszustandes. (V. v. 10. Mal
49. sS. 9 u. 10.) 107. 168.
Gefängnisse der aufgehobenen Privatgerichte, deren
Benußung seitens des Staats für die neuen Gerlchte.
(V. v. 2. Janr. 49. §S. 3.) 2.
Gehälter, s. Besoldungen und Dienstelnkommen.
Gehülfen (Handwerksgehülfen), allgemeine Bestimmun-
gen über deren Verhältnisse (V. v. 9. Febr. 49. S#. 46.
bis 49. 51.) 103. 104. — Feststellung der in Ortssta-
tuten aufzunehmenden Anordnungen über deren Verhilt-
nisse. (ebend. §. 46.) 103. — die Befolgung der Vor-
schriften über dkeren Annahme und Behandlung hat der
Gewerberath zu überwachen. (V. v. 9. Febr. 49. §. 2.)
93. 91.— Wahrnehmung ihrer Interessen in Innungs-
angelegenheiten. (ebend. §. 46.) 103. — Handwerks-
meister dürfen sich zu den technischen Arbeiten ihres
Gewerbes nur der Gehülsen ihres Handwerks bedie-
nen, so weit nicht von dem Gewerberathe eine Aus-
nahme gestattet wird. (§. 47.) 103. — Strafbestim-
mung für Übertretung dieser Vorschrift. (ebend. S. 74.)
109. — eben so dürfen Gehülfen in ihrem Gewerbe
nur bei Meistern ihres Handwerks in Arbeit treten. (§.48.)
103. — Festsetzung deren täglicher Arbeitszeit durch den
Gwerberach für die einzelnen Handwerkszweige. (§. 49.)
— Erledigung deren Streitigkriten mit ibren
Wrinanig Gewerbetreibenden über Arbeits= und
Lohnverhältnisse, durch die Gewerbegerichte im Wege
der gütlichen Vermittrlung oder nöthigenfalls durch
Erkenntniß. (V. v. 9. Februar 49. §. 2.) 111. — in
Stelle des Verfahrens vor dem Vergleichsausschusse
der Gewerbegerichte (§§. 17. ff.) tritt für Streitigkeiten
von Innungsgenossen mit ihren Gehülfen das Ver-
gleichsverfahren vor cinem Vergleichsausschusse der
Innungen ein. (ebend. §. 25.) 117. — arbeitsuchende
erkrankte, oder aus andern Gründen hülfsbedürftig,
Errichtung von Unterstützungskassen für dies. und Auf-
bringung der Beiträge zu letztern. (V. v. 9. Febr. 49.
S. 57— 59.) 105. 106. — desgl. von Einrichtungen
zu deren Fortbildung. (§. 57.) 105. f.
Geistliche, auf solche ist die Verordnung vom 11. Juli
49., betr. die Dienstvergehen der nicht clchterlichen
Beamten, die Versetzung derselben auf eine andere
Stelle oder in den Ruhestand, nicht anwendbar, (§. 1.
1849. 27
Gelstliche, (Forts.)
ders.) 271. — deren zeitherige Befreiung von der
Klassensteuer hört mit dem 1. Janr. 1850. auf. (G. v.
7. Dezbr. 49.) 436.
Geistliche Gerichtsbarkelt, deren Aufhebung in
allen weltlichen Angelegenheiten, namentlich auch in
Prozessen über die ctvilrechtliche Trennung, Ungülltig=
keit oder Nichtigkeit einer Ehe. (V. v. 2. Janr. 49.
S. 1.) 1.
Gelbgießer, Nachweis deren Befähigung zum Be-
triebe ihres Gewerbes vor dessen selbstständigem Beginn.
(V. v. 9. Febr. 49. §. 23) 98. — Strafbestimmung
für Übertretung oder Umgehung dieser Vorschrift.
(ebend. S. 74.) 100
Geldstrafen (Genbußey, deren Verhängung aegen
Beamte als Ordnungestrafe. (V. v. 10. Juli 49. S. 18.)
257. — (V. v. 11. Juli 49. §. 18.) 274. — bis zu
50 Rthlr., Vergehen, welche in den Gesetzen mit solcher
bedroht find, deren Untersuchung und Entscheirung
in erster Instanz erfolgt darch kommissarisch ra be-
stellte Einzelrichter, mit Zuzlehung eines Gerichts-
schreibers. (V. v. 3. Janr. 49. s. 27.) 18. 19. —
für gehötig vorgeladene, aber ausgebliebene Zeugen in
Untersuchungssachen. (V. v. Z. Janr. 49. §. 20.) 17.
— für verbotene Lohnberechnungen zwischen Fabrif-
inhabern und denjenigen, welche mit Ganz= oder Halb-
fabrikaten Handel treiben, einerseits, und ihren Arbel-
tern, andererseits, deren Verwendung. (V. v. . Febr.
49. 8. 75.) 110. — bei den Gewerbegerichten einge-
hend, deren Verwendung zu den Kosten der laufenden
Geschäftsführung ders. (V. v. 9. Febr. 49. S. 16.) 115.—
von sunfzig bis eintausend Thalern, für Deserteure und
ausgetretene Militalrpflichtige, statt der zeitherigen
Vermögens--Konfiskation. (V. v. 4. Janr. 49.) 47. 48.
Gemeinde-Abgaben (Kommunal = Abgaben und
Steuern), direkte, nach Maßgabe deren Entrichtung, in
Stelle der Klassensteuer, werden die Urwähler bei den
Wahlen für die zweite Kammer in drei Abtheilungen
getheilt. (V. v. 30. Mal 49. S§, 10 — 13.) 206.
207.
Gemeindebeamte (Kommunalbeamte), Diszliplinar-
Strafverfahren gegen dieselben. (V. v. 11. Juli 49.
8. 840 287
Gemeindekassen, alle Zahlungen und Abgaben, welche
bisher bei der Aufnahme neuer Mltglieder m#eine In-
nung und bei der Aufnahme und Entlassung der Lehrlinge
an dieselben zu entrichten waren, sind ausgehoben, wo-
gegen die dafür zu gewährenden Gegenleistungen weg-
fallen (V. v. 9. Febr. 49. §S. 63.) 107.
d- Gen-