Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

Sachregister. 
Gebührentaxen, (Foris.) 
10. — deren Bestimmung in Injuriensachen, welche im 
Civilprozesse verhandelt sind. (ebend. §S. 29.) 10. — 
Erstattung der in Prozessen für den Anwalt aufgewen- 
deten Ausgaben von dem zu den Prozeßkosten verur- 
theilten Gegner. (ebend. §. 29.) 10. 
Gefsangene, kriegsrechtliche Bestrafung deren Befreiung 
während des Belagerungszustandes. (V. v. 10. Mal 
49. sS. 9 u. 10.) 107. 168. 
Gefängnisse der aufgehobenen Privatgerichte, deren 
Benußung seitens des Staats für die neuen Gerlchte. 
(V. v. 2. Janr. 49. §S. 3.) 2. 
Gehälter, s. Besoldungen und Dienstelnkommen. 
Gehülfen (Handwerksgehülfen), allgemeine Bestimmun- 
gen über deren Verhältnisse (V. v. 9. Febr. 49. S#. 46. 
bis 49. 51.) 103. 104. — Feststellung der in Ortssta- 
tuten aufzunehmenden Anordnungen über deren Verhilt- 
nisse. (ebend. §. 46.) 103. — die Befolgung der Vor- 
schriften über dkeren Annahme und Behandlung hat der 
Gewerberath zu überwachen. (V. v. 9. Febr. 49. §. 2.) 
93. 91.— Wahrnehmung ihrer Interessen in Innungs- 
angelegenheiten. (ebend. §. 46.) 103. — Handwerks- 
meister dürfen sich zu den technischen Arbeiten ihres 
Gewerbes nur der Gehülsen ihres Handwerks bedie- 
nen, so weit nicht von dem Gewerberathe eine Aus- 
nahme gestattet wird. (§. 47.) 103. — Strafbestim- 
mung für Übertretung dieser Vorschrift. (ebend. S. 74.) 
109. — eben so dürfen Gehülfen in ihrem Gewerbe 
nur bei Meistern ihres Handwerks in Arbeit treten. (§.48.) 
103. — Festsetzung deren täglicher Arbeitszeit durch den 
Gwerberach für die einzelnen Handwerkszweige. (§. 49.) 
— Erledigung deren Streitigkriten mit ibren 
Wrinanig Gewerbetreibenden über Arbeits= und 
Lohnverhältnisse, durch die Gewerbegerichte im Wege 
der gütlichen Vermittrlung oder nöthigenfalls durch 
Erkenntniß. (V. v. 9. Februar 49. §. 2.) 111. — in 
Stelle des Verfahrens vor dem Vergleichsausschusse 
der Gewerbegerichte (§§. 17. ff.) tritt für Streitigkeiten 
von Innungsgenossen mit ihren Gehülfen das Ver- 
gleichsverfahren vor cinem Vergleichsausschusse der 
Innungen ein. (ebend. §. 25.) 117. — arbeitsuchende 
erkrankte, oder aus andern Gründen hülfsbedürftig, 
Errichtung von Unterstützungskassen für dies. und Auf- 
bringung der Beiträge zu letztern. (V. v. 9. Febr. 49. 
S. 57— 59.) 105. 106. — desgl. von Einrichtungen 
zu deren Fortbildung. (§. 57.) 105. f. 
Geistliche, auf solche ist die Verordnung vom 11. Juli 
49., betr. die Dienstvergehen der nicht clchterlichen 
Beamten, die Versetzung derselben auf eine andere 
Stelle oder in den Ruhestand, nicht anwendbar, (§. 1. 
1849. 27 
Gelstliche, (Forts.) 
ders.) 271. — deren zeitherige Befreiung von der 
Klassensteuer hört mit dem 1. Janr. 1850. auf. (G. v. 
7. Dezbr. 49.) 436. 
Geistliche Gerichtsbarkelt, deren Aufhebung in 
allen weltlichen Angelegenheiten, namentlich auch in 
Prozessen über die ctvilrechtliche Trennung, Ungülltig= 
keit oder Nichtigkeit einer Ehe. (V. v. 2. Janr. 49. 
S. 1.) 1. 
Gelbgießer, Nachweis deren Befähigung zum Be- 
triebe ihres Gewerbes vor dessen selbstständigem Beginn. 
(V. v. 9. Febr. 49. §. 23) 98. — Strafbestimmung 
für Übertretung oder Umgehung dieser Vorschrift. 
(ebend. S. 74.) 100 
Geldstrafen (Genbußey, deren Verhängung aegen 
Beamte als Ordnungestrafe. (V. v. 10. Juli 49. S. 18.) 
257. — (V. v. 11. Juli 49. §. 18.) 274. — bis zu 
50 Rthlr., Vergehen, welche in den Gesetzen mit solcher 
bedroht find, deren Untersuchung und Entscheirung 
in erster Instanz erfolgt darch kommissarisch ra be- 
stellte Einzelrichter, mit Zuzlehung eines Gerichts- 
schreibers. (V. v. 3. Janr. 49. s. 27.) 18. 19. — 
für gehötig vorgeladene, aber ausgebliebene Zeugen in 
Untersuchungssachen. (V. v. Z. Janr. 49. §. 20.) 17. 
— für verbotene Lohnberechnungen zwischen Fabrif- 
inhabern und denjenigen, welche mit Ganz= oder Halb- 
fabrikaten Handel treiben, einerseits, und ihren Arbel- 
tern, andererseits, deren Verwendung. (V. v. . Febr. 
49. 8. 75.) 110. — bei den Gewerbegerichten einge- 
hend, deren Verwendung zu den Kosten der laufenden 
Geschäftsführung ders. (V. v. 9. Febr. 49. S. 16.) 115.— 
von sunfzig bis eintausend Thalern, für Deserteure und 
ausgetretene Militalrpflichtige, statt der zeitherigen 
Vermögens--Konfiskation. (V. v. 4. Janr. 49.) 47. 48. 
Gemeinde-Abgaben (Kommunal = Abgaben und 
Steuern), direkte, nach Maßgabe deren Entrichtung, in 
Stelle der Klassensteuer, werden die Urwähler bei den 
Wahlen für die zweite Kammer in drei Abtheilungen 
getheilt. (V. v. 30. Mal 49. S§, 10 — 13.) 206. 
207. 
Gemeindebeamte (Kommunalbeamte), Diszliplinar- 
Strafverfahren gegen dieselben. (V. v. 11. Juli 49. 
8. 840 287 
Gemeindekassen, alle Zahlungen und Abgaben, welche 
bisher bei der Aufnahme neuer Mltglieder m#eine In- 
nung und bei der Aufnahme und Entlassung der Lehrlinge 
an dieselben zu entrichten waren, sind ausgehoben, wo- 
gegen die dafür zu gewährenden Gegenleistungen weg- 
fallen (V. v. 9. Febr. 49. §S. 63.) 107. 
d- Gen-
	        
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