thumbs: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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Kheinprovinz, Negierungebezirk Düsseldorf. 
Serie I. 
Zinskupon . 4 
über 
zwei Thaler funffehn Hilbergroschen Zinsen 
zur 
Obligation der Stadt M. Gladbach 
Littr. ..... M ..... 
über 
Einhundert Thaler. 
Inhaber dieses Kupons empfängt gegen dessen Rückgabe am . .ten .... 
l 18.. die halbjährlichen Zinsen der Stadt-Obligation Littr M..... 
mit 2 Thaler 15 Sgr., geschrieben: Zwei Thaler funfzehn Silbergroschen, aus 
der Gemeindekasse zu M. Gladbach. 
M. Gladbach, den #renn . . ... 18. 
(Trockener Stempel.) 
Die städtische Schuldentilgungs- 
Kommission. 
(Faksimile.) (Faksimilia.) 
Der Rendant der städtischen Gemeindekasse. 
(Unterschrift.) 
Der Oberbürgermeister. 
Dieser Kupon wird ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag binnen fünf Jahren nach dem Ver- 
falltage nicht erhoben wird. 
(Nr. 7574) Rhein-
	        
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