Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

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Elberfelder Stadt-Obligation 
  
      
   
  
Trockener 
Stadt- 
Litt. B. Stadt-Siegel. it 
Stempel. *! 
über Zwethundert Thaler Kurant. 
Die Endesunterzelchneten, durch das Allerhochste Privilegiuim vom.. 
........... hierzu ausdruͤcklich ermaͤchtigt, beurkunden und bekennen hiermit, 
daß der Jahaders dieser Obligation die Summe von Zweihundert Thaler Ku- 
konttoen Empfang sie bescheinigen, an die Gemeinde Elberfeld zu for- 
ern hat. 
Die auf vie dMozen jaͤhrlich festgesetzten ginsen sind am . . . . . ten 
..................................... jeden Jahres faͤllig, werden 
aber nur gegen ii r au Peferigten. golbfährim Zins-Kupons ge- 
zahlt. Das Kapital wird durch Amorr#sation getilgt werden, weshalb eine 
Kündigung von Seiten des Gläubigers nicht zulässig ist. 
Die naheren Bestimmungen sind in dem umstehend abgedruckten Privi- 
legium enthalten. 
Elberfeld, den. ten 18. 
Der Bürgermeister. Die städtische Schulden-Tilgungs-Kommission. 
N. J. N. N. JN. 
Eingetragen Kontrolbuch Fol. 
Der Stadtsekretair. 
(Hierzu sind die Kupons ) 
ausgereicht. 
Der Gemeinde-Empfänger.
	        
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