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Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 9 —
r. 3527.) Allerhöchster Erlatz vom 24. März 1852., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte und des Rechts zur Erhebung des Chausseegeldes für
die Gemeinde-Chaussee von der Coblenz-Trierer Staaksstraße in der Quint
über Binsfeld, Eisenschmitt und Manderscheid bis zur Bezirksstraße in
Daun.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge-
meinde-Chaussee von der Coblenz-Trierer Staatsstraße in der Quint über Bins-
feld, Eisenschmitt und Manderscheid bis zur Bezirksstraße in Daun genehmigt
habe, besiumme Ich hierdurch, daß das Recht zur Expropriation der für die
Chaussee. erforderlichen Grungstücke, sowie das Recht zur Entnahme der Chaussee-
bau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chaus-
seen geltenden Bestimmungen auf die gedachte Straße Anwendung finden
sollen. Jugleich will Ich den dabei betheiligten Gemeinden der Kreise Trier,
Bittburg, Winricch und Daun das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach
dem für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Tarife verleihen. Auch sollen
die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1810. angehängten Besiimmun-
gen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf diese Straße Anwendung finden.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur offentlichen
Kenntniß zu bringen.
Charlottenburg, den 24. März 1852.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heypdt. v. Bodelschwingh.
An den MI ister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den
Finanzminister.
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Jahrgang 1852.
Ausgegeben zu Berlin