Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852. (43)

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(Nr. 3528.) Bekanntmachung über den Beitritt der Fürstlich Schaumburg-Lippeschen Regierung 
zu dem Vertrayr d. d. Gotha den 15. Juli 1851., wegen gegenseitiger 
Verpflichtung zur Uebernahme der Auszuweisenden. Vom 14. April 1852. 
E. wird hierdurch bekannt gemacht, daß dem Vertrage zwischen Preußen und 
mehreren anderen Deutschen Regierungen wegen gegenseitiger Verpflichtung zur 
Uebernahme der Auszuweisenden vom 15. Juli v. J. (Geses-Sammiung de 
1851. Seite 711. ff.) in Gemäßheit des F. 15. desselben 
die Fürsllich Schaumburg-Lippesche Regierung mittelst Erklärung von 
30. v. M. 
in der Art beigetreten ist, daß dem Fürstenthume Schaumburg-Lippe gegenüber 
der gedachte Vertrag mit dem 1. Mai d. J. in Wirksamkeit tritt. 
Berlin, den 14. April 1852. 
Der Minister-Präsident, Minister der auswärtigen Angelegenheiten. 
v. Manteuffel. 
(Nr. 3525.)
	        
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