Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

— 77 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Scaaten. 
  
— Nr. 7. — 
  
(Nr. 3702.) Allerhöchster Erlaß vom 31. Januar 1853., betreffend die Verleihung der fiska- 
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von 
Jüterbog nach Baruth. 
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer 
Chaussee von Juterbog nach Baruth Seitens des Jüterbog-Luckenwalder Krei- 
ses genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für 
die zu der Chaussse erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Ent- 
nahme der Chausseebau= und Unterhaltungs = Materialien, nach aaßgabe 
der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften auf diese Straße zur 
Anwendung kommen sollen. Zugleich will IJch dem Kreise gegen Uebernahme 
der künftigen chausseemaßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhe- 
bung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen 
jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthalte- 
nen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung be- 
treffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld- 
Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee- 
polizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. Der gegen- 
wärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu 
bringen. 
Berlin, den 31. Januar 1853. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Westphalen. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten, 
den Minister des Innern und den Finanzminister. 
  
Jahrgang 1853. (Nr. 3702—3703.) 13 (Nr. 3703.) 
Ausgegeben zu Berlin den 17. März 1853.
	        
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