Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

— 259 — 
. 18. 
Die Bestimmungen der Allerhöchsten Konzessions= und Bestätigungs- 
Urkunde vom 18. Dezember 1843., sowie der Allerhöchst bestätigten Statuten der 
Cöln-Mindener Eisenbahngesellschaft, namentlich alle hiernach und nach dem 
Gesetze vom 3. November 1838. dem Staate zustehenden Rechte und Befug- 
nisse, finden auf das Unternehmen des Baues und Betriebes der Bahn von 
HOberhausen bis zur Landesgrenze bei Elten volle Anwendung. Das Eigen- 
thum dieser Bahn geht zugleich mit der Hauptbahn an den Scaat über, wenn 
es nicht in Gemahheit des Vorbehalts im F. 14. früher erworben werden sollte. 
Also geschlossen, doppelt ausgefertigt, genehmigt und unterschrieben. 
Cöln, den 30. Dezember 1852. 
Das Koönigliche Eisenbahn- Die Direktion 
kommissariat. der Cöln-Mindener Eisenbahn- 
gez. v. Möller. gesellschaft. 
(Unterschrift.) 
(I. 8) 
  
(Nr. 1751—3762) (Nr. 3762.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.