Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

  
Benennung der Gegenstände. 
Maaßstab 
Zwischenzoll-Satz 
  
der 
Verzollung. 
Preußen. 
KRihlr. 
Sgr. 
in 
Oesterreich. 
Fl. 
Kr. 
  
29. 
30. 
  
Vieh, nämlich: 
a) Rindvieh: 
1) Ochsen und Zuchtstirernr 
2) Khee .. . . .. 
3) Jungvieh .. . .... . . .. . . .. . .. ... .. . .. . . .. 
b) Schweine, gemästete und magere (mit Aus- 
schlutz der Spanferklll)!): . ... 
c)h Hammelll .. 
Webe= und Wirkwaaren, nämlich: 
a) Baumwollenwaaren, gewebte und ge- 
wirkre aus Baumwolle oder Baumwolle und 
anderen nicht seidenen oder wollenen Webe- 
und Wirkstoffen, auch dergleichen Waaren 
geleimt, gefirnißt, mit Kautschuck, Gutrapercha, 
anderen Harzen oder Wachs überzogen oder 
getränkt, oder in Verbindung mir echlen oder 
unechten Gold= oder Silberfaden oder ge- 
sponnenem Glase, und zwar: 
1) gemeinste, gemeine, mittelfeine und feine, 
d. i. alle nicht unter 2. und 3. genannte 
Waarnrnen . . .. 
2) extrafeine, d. i. alle nicht unter 3. genannte 
undichte Gewebe, z. B. Jakonets, Organ- 
tins, Musselins, Musseliners, Vapeurs, 
Mulls und Tüllss . . . .. 
3) feinster Art, als: Bobbinets (Tuͤll anglais), 
Petinets, Spitzen, geslickte Waaren und 
alle Baumwollenwaaren in Verbindung 
mit echten oder unechten Gold- oder Sil- 
berfaͤden oder gesponnenem Glase ... . . .. 
  
Stuͤck 
Stuͤck 
Stuͤck 
Stuͤck 
Stuͤck 
  
Zentner 
Zentner 
Zentner 
30 
  
  
□4 
— 
100 
  
200 
30 
30 
30
	        
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