Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

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Schema 0 
Talonu 
zu der 
Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn-Prioritäts-Obligation 
Littr. B. 65 
Der Produzene dieses Talons erhält ohne weitere Prüfung seiner Legi- 
timation die für die vorstehend bezeichnete Prioritärs-Obligation neu auszufer- 
tigenden Zinskupons für die nächsien zehn Jahre. 
Breslau,dden 
Der Verwaltungsrath 
der Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahngesellschaft. 
N. N. N. JN. 
Der Rendant. 
N. JN. 
  
(Nr. 3698.) Bekannemachung über den Beitritt der Großberzoglich Mecklenburg-Schwerin, 
scheo Regierung zu dem Vertrage d. d. Gotha den 15. Juli 1851. 
wegen gegenseitiger Verpflichtung zur Uebernahme der Auszuweisenden. 
Vom 26. Februar 1653. 
E. wird hierdurch bekannt gemacht, daß dem Vertrage zwischen Preußen 
und mehreren andern Deutschen Regierungen wegen gegenferiher Verpflichtung 
ur Uebernahme der Auszuweisenden vom 15. Juli 1851. (Gesetz-Sammlung 
ahrgang 1851. Seite 711. ff.) in Gemäßheit des §. 15. desselben 
die Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinsche Regierung unter dem 
9. Januar d. J. 
mit der Maaßgabe beigetreten ist, daß dem Großherzogthum Mecklenburg- 
Schwerin gegenüber die Wirksamkeit des Vertrages mit dem 1. März d. 6 
beginnt. 
8 Berlin, den 26. Februar 1853. 
Der Ministerpraͤsident, Minister der auswärtigen Angelegenheiten. 
v. Manteuffel. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei. 
Piigichen Leenh