Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

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Titel VI. 
Aufsichterecht der Königlichen Negierung. 
K. 48. " 
Der Königlichen Regierung sleht es zu, einen Kommissarius zur Wahr- 
nehmung des Aufsichtsrechts zu ernennen oder für einzelne Fälle zu delegiren. 
Dieser Kommissar ist befugt, alle Organe der Gesellschaft gültig zusam- 
men zu berufen, allen Berathungen beizuwohnen, Bücher, Register und Rech- 
nungen in dem Büreau der Gesellschaft einzusehen und von den Schriftstücken 
und allen Einrichtungen Kenntniß zu nehmen. 
Titel VII. 
Transitorische Bestimmungen. 
S. 49. 
Gründer der Gesellschaft sind: 
1) Kaufmann Carl Bozi in Bielefeld, 2) Kaufmann Theodor Bozi in 
Düsseldorf, 3) Kaufmann Gusiav Bozi bei Bielefeld, 4) Kaufmann 
M. Bozi in Bielefeld, 5) Kaufmann A. F. von Sobbe in Minden, 
6) Kaufmann Wilhelm Dröge in Hamburg, 7) Kaufmann Adolph 
Riensch in Hamburg, 8) Kaufmann Gustav Delius in Versmold, 
9) Kaufmann A. Osthoff in Münster (in Firma A. H. Rost in 
Muüunsler), 10) Kaufmann Wilhelm Tourneau in Münster, 11) Rechts- 
anwalt Gustav Köppelmann in Duisburg, 12) der'General-Kommissarius 
Geheime Rath Wilhelm Jonas zu Münster, 13) der Kommerzienrarh 
Baum zu Düsseldorf, Theilhaber des Handlungshauses Wilhelm Cleff 
daselbst, 14) der Premier-Lieutenant L. Baecmeisler in Wesel, 
wovon die sul 1. und 3. genannten Carl und Gustav Bozi zu Direktoren für 
die Dauer von fünf Jahren ernannt sind; die übrigen zwölf bilden für die 
ersten sieben Jahre, also bis zum Jahre 1862., nach der erlangten landesherr- 
lichen Konzesston den Verwaltungsrath mit allen, den erwählten Mitgliedern 
statutenmäßig beigelegten Rechten und Pflichten. 
Die Ergänzung des Verwaltungsrathes während dieser Dauer, für den 
Fall des Ausscheidens eines oder anderen Mitgliedes, bleibt der Generalver= 
sammlung vorbehalten. 
Die erste theilweise Erneuerung desselben durch Wahl der Gesellschaft 
G. 19.) findet in der ordentlichen Generalversammlung im Jahre 1862. statt. 
(Nr. 4191.) 30“ K. 50.
	        
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