Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

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damit verbundenen Ankaufs von Grundslücken und der Anlagen von 
zugehörigen Bauwerken. 
Den Interessenten bleibt es zunachst überlassen, sich wegen Eintheilung 
dieser Bauten Behufs Muofzhrung durch Naturalleistungen zu einigen. 
Sofern eine solche Einigung nicht zu Stande kommt, sowie bei denjeni- 
1en Bauten, welche nur für gemeinschaftliche Rechnung durch baare 
eldbeiträge ausgeführt werden können, werden die Baukosten nach der 
Magdeburger Morgenzahl der nutzbaren Grundstücke des Niederungs- 
Abschnittes ohne Fchsicht auf verschiedene Lage, Güte und Benutzungs- 
art derselben getragen. 
3) Die Kosten für die Normalistrung und Verlängerung des Laesgener 
Deiches bis an das Ende der Deichlinie tragen: 
I. die Grundbesitzer des Laesgen-Crossener Niederungsabschnittes, d. h. 
von der oberen Laesgener Grenze bis zur unteren Grenze des Deich- 
verbandes zur einen Hälfte und 
II. die Grundbesitzer des Polnisch= Deutsch-Nettkower und des Sattel- 
Blumberger Niederungsabschnittes bis zu der im Frühjahr 1854. 
.ausgenommenen Rückstaugrenze zur andern Hälfte — 
nach Rückstauklassen, und zwar ad I. dergestalt, daß die Grundstücke 
#a) innerhalb der ersten 100 Ruthen oberhalb einer von dem Deichende 
aus quer durch die Niederung gelegten Linie von Beiträgen frei 
bleiben, 
b) innerhalb der folgenden 300 Ruthen aufwärts pro Magdeburger 
Morgen .... .. . .... zwei Viertel 
c) innerhalb des weiteren Nieberungsgebters aufwärts bis 
zur Laesgener Grenze pro Magdeburger Morgen . drei Viertel 
un 
d) auf Laesgener Flur, Hof= und Baustellen, Gärten und 
Aecker pro Morgeegggggngg . . .. vier Wiertel 
Wiesen, Weiden und Forstländereeiien drei Viertel 
ad II. dergestalt, daß 
a) innerhalb des Polnisch-Deutsch-Nettkower Niederungs- 
Abschnicttes, Hof= und Baustellen, Gärten und Aecker drei Viertel 
und Wiesen, Weiden und Forstländereien ein halb 
5) innerhalb des Sartel-Blumberger Niederungsabschnittes, 
Hof= und Baustellen, Gärten, Aeckern ein halb 
Wiesen, Weiden und Forstländerein ein Wiertel. 
beitragen. Weitere Bonitats= oder Kulturunterschiede sind nicht zu be- 
rücksichtigen. Der Beitrag, welcher danach auf die Grundbesitzer des 
Polnisch-Deutsch-Nettkower Niederungsabschnittes zusammentrifft, wird 
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