Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

—  253  —

Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Stgaten.

 

Jr.  16—

 

(Nr.  4211.)  Privilegium  wegen  Ausgabe  auf  jeden  Inhaber  lautender  Breslauer  Stadt-Obligationen
  im  Betrage  von  1,200,000  Thalern.  Vom  28.  März  1855.

Wi  Friedrich  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden,  Koͤnig  von
Preußen  2c.  2c.

thun  kund  und  fügen  hiermit  zu  wissen,  was  folgt:

Nachdem  von  dem  Magistrat  zu  Breslau  im  Einverständniß  mit  der
Stadtverordnet  sammlung  darauf  angetragen  worden  ist,  zur  weiteren  Regulirung
  des  städtischen  Schuldenwesens  an  die  Stelle  der  früher  emirtirten
vier  ein  halb  und  vier  ein  Viertel  Prozent  Zinsen  tragenden,  auf  eine  bestimmte
Person  lautenden  kündbaren  Kämmerei-Obligationen  zum  Betrage  von  1,200,000
Thalern  neue,  auf  jeden  Inhaber  lautende  und  mit  Zinskupons  versehene  Stadt-Obligationen
  ausgeben  zu  dürfen,  ertheilen  Wir  in  Gemähheit  des  §.  2.  des
Gesetzes  vom  17.  Juni  1833.  wegen  Ausstellung  von  Papieren,  welche  eine
Zahlungsverbindlichkeir  gegen  jeden  Inhaber  enthalten,  durch  gegenwartiges
Privilegium  zur  Ausstellung  von  Einer  Million  zweimal  hundert  tausend  Thalern
  Breslauer  Stadt-Obligationen,  welche  nach  dem  anliegenden  Schema,
und  zwar:

EStbs

400,000  Rthlr.  zu  500  Rchlr.,
400,000  Rcthlr.  zu  200  Rthlr.  und
400,000  Rehlr.  zu  100  Rehlr.

auszufektigen,  mit  vier  und  einem  halben  Prozent  vom  Hundert  jährlich  zu
verzinsen  und,  von  Seiten  der  Glaubiger  unkündbar,  nach  dem  festgestellten
Tilgungsplane  durch  Verloosung  in  den  Jahren  1855.  bis  1895.  einschließlich
zu  amortisiren  sind,  mit  Vorbehalt  der  Rechte  Dritter,  Unsere  landesherrliche
Genehmigung,  ohne  jedoch  dadurch  den  Inhabern  der  Obligationen  in  Ansehung
  ihrer  Befriedigung  eine  Gewährleistung  Seitens  des  Sctaates  zu  bewilligen.


Jahrgong  1855.  (Nr.  4211.)  36  Ur-Ausgegeben
  zu  Berlin  den  14.  Mal  1855.