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Obligation
des
Stolper Kreise s
Litir. *Wl
uͤber ..... Thaler Preußisch Kurant.
Auf Grund des unten ... bestätigten Kreistagsbeschlusses
vom 24. Januar 1855. in Betreff der Konvertirung der nach dem Prioile-
gium vom 18. Oktober 1848. (Gesetz-Sammlung S. 349.) aufzunehmenden
Schud von 80,000 Rthlrn. bekennt sich die ständische Kommission für den
Chausseebau des Stolper Kreises Namens des Kreises durch diese für jeden
Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer
Schuld von . . . ... Rthlrn. Preußisch Kurant nach dem Muͤnzfuße von 1764.,
welche fuͤr den Kreis kontrahirt worden und mit vier ein halb Prozent jaͤhrlich
zu verzinsen ist.
Die Ruͤckzahlung der ganzen Schuld von 80,000 Rthlrn. geschieht vom
Jahre 1856. ab allmaͤlig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds
von wenigstens einem halben Prozent jährlich unter Zuwachs der Zinsen von
den getilgten Schuldverschreibungen.
Die Folgeordnung der Einlbsung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1856. ab in deen Mo-
nate Januar jedes Jahres. Der Kreis behüält sich jedoch das Recht vor, den
Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmrliche, noch
umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die ge-
kündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben,
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung er-
folgen soll, bffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs,
drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der
Königlichen Regierung zu Coslin, sowie in einer zu Stettin und Berlin erschei-
nenden Zeitung.
Bis ; dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in halbjdhrlichen Terminen, am 1. Januar und am 1. Juli, von heute an
gerechnet, mit vier ein halb Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem
verzinset. "
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
bei