Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

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Obligation 
des 
Stolper Kreise s 
Litir. *Wl 
uͤber ..... Thaler Preußisch Kurant. 
Auf Grund des unten ... bestätigten Kreistagsbeschlusses 
vom 24. Januar 1855. in Betreff der Konvertirung der nach dem Prioile- 
gium vom 18. Oktober 1848. (Gesetz-Sammlung S. 349.) aufzunehmenden 
Schud von 80,000 Rthlrn. bekennt sich die ständische Kommission für den 
Chausseebau des Stolper Kreises Namens des Kreises durch diese für jeden 
Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer 
Schuld von . . . ... Rthlrn. Preußisch Kurant nach dem Muͤnzfuße von 1764., 
welche fuͤr den Kreis kontrahirt worden und mit vier ein halb Prozent jaͤhrlich 
zu verzinsen ist. 
Die Ruͤckzahlung der ganzen Schuld von 80,000 Rthlrn. geschieht vom 
Jahre 1856. ab allmaͤlig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds 
von wenigstens einem halben Prozent jährlich unter Zuwachs der Zinsen von 
den getilgten Schuldverschreibungen. 
Die Folgeordnung der Einlbsung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1856. ab in deen Mo- 
nate Januar jedes Jahres. Der Kreis behüält sich jedoch das Recht vor, den 
Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmrliche, noch 
umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die ge- 
kündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, 
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung er- 
folgen soll, bffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, 
drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der 
Königlichen Regierung zu Coslin, sowie in einer zu Stettin und Berlin erschei- 
nenden Zeitung. 
Bis ; dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbjdhrlichen Terminen, am 1. Januar und am 1. Juli, von heute an 
gerechnet, mit vier ein halb Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem 
verzinset. " 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
bei
	        
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