Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

Provinz Sachsen, Regierungsbezirk Merseburg. 
Obligation 
des Mansfelder Seekreises 
Litir. ..... M ..... 
uͤber .. . .. Thaler Preußisch Kurant. 
A Grund der unten bestätigten Kreistagsbeschlüsse 
vom 27. Okkober 1853., 17. Juli 1854. und 24. Mai 1855. wegen Aufnahme 
einer Schuld von 215,000 Thalern bekennt sich die ständische Kommission für 
den Chausseebau des Mansfelder Seekreises Namens des Kreises durch diese, 
für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung 
zu einer Schuld von .. . . .. Thalern Preußisch Kurant nach dem Muͤnzfuße 
von 1764., welche für den Kreis kontrahirt worden und mit vier Prozent jähr- 
lich zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von .. ... . .Thalern geschieht vom 
Jahre . . . . . ab allmaͤlig innerhalb eines Zeitraums von ein und vierzig Jah- 
ren aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens 
Einem Prozent jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuld- 
verschreibungen nach Maaßgabe des genehmigten Tilgungsplanes. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre . . ab in dem Mo- 
nate Dezember jedes Jahres. Der Kreis behaält sich jedoch das Recht vor, den 
Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verslärken, sowie sämmtliche noch 
umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die ge- 
kundigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, 
Nummern und Betrage, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung er- 
folgen soll, öffemlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt in der 
Zeit vom 20. bis 31. Dezember des betreffenden Jahres und wird wiederholt 
in der Zeit vom 20. bis 31. März, 20. bis 30. April, 20. bis 31. Mai des 
folgenden Jahres; sie erscheint in dem Preußischen Staats-Anzeiger, in dem 
Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Merseburg, in dem Kreisblatte des 
Mansfelder Seekreises und in der Zeitung: Magdeburger Correspondent. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, 
wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von 
heute an gerechnet, mit vier Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem 
vexzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung. 
Jahrgang 1850. (Nr. 434.) 10 « be
	        
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