Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1817. (8)

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Am  18.  Mai  wurde:

B.  det  zu  Waiblingen  in  Untersuchung  gekommene  Christoph  Stuͤrmlinger,  von

Schlath,  Oberamts  Goͤppingen,  wegen  wiederhoiten  Diebstahls  neben  dem
Kosten-  und  Schadens-Ersat  mit  viermonatlicher  Vestungs-Sttafe  belegt.

Am  12.  Mai  wurde:

)zdie  zu  Stuttgart  in  Untersuchung  gekommehe  Catharins  Beate  Hafner,  von

M

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Markgröningen,  Oberamts  Ludwigsburg,  wegen  verübter  wiederholeer  Diebs
stähle,  worunter  ein  greßer  und  ein  Haus,  Diebstahl  begriffen  ist.,  neben  dem.
Aaen  und  Schadene=  Ersat  zu  sechsmonatlicher  Zuchthausstrafe  verurtheilt.


Am  75.  Mai  wurde:

.der  zu  Neckatsulm  in  Untersuchung  gekommene  Ehristian  August  Kaledorf,

von  Charlottenberg,  Oberamts  Oehringen,  wegen  mehrerer  zum  Theil  mit  erschwerenden
  Umständen  begangener  kleiner  Diebstaͤhle  und  wegen  asotischen  Lebenswandels
  neben  dem  Kosten-und  Schadens  -Ersatz  mit  viermonatlicher
Vestungs  -Arbeit  besttaft.

Am  27.  Mai  wurden  verurtheilt:

uJuliane  Margarethe  Scháfer,  von  Gablenberg,  wetzen  zum  drittenmal  wiederheltt

  Hurerei  in  der  Residenzstadt  Stuttgart,  zu  einjähriger  Zuchthaustafe.;


der  zu  Ludwigesburg  in  Untersuchung  gekommene  Christoph  Serotbek.)  von
Rudersberg)  Oberamts  Lorch,  wegen  dritten  und  ausgezeichneten  Diebstahls
dessen  er  für  überwiesen  angenommen  worden)  neben  dem  Kosten=  und  Schs“
dens=  Ersaß  zu  einjähriger  Bestungs,  Strafe  und  nachheriger  Einschließung
#n  einem  Jwangs-  Arbeitshause  auf  sechs  Monate.

Erkenntnisse  in  Revisions-Fllen.
Am  235.  Mai  wurde:

1.  gegen  den  von  dem  Strafort  entwichenen,  aber  wieder  beigefangenen  Bestungstrafling

  Johann  Georg  Eißler)  von  Thalheim,  Oberamts  Noctenburg,  erkannt,
  daß  er  neben  Nacherstehung  des  Restes  seiner  lehzten  Strafe  wegen  seiner
  Entweichung  zu  der  gesehlich  bestimmten  Strafe  einer  fernern  dreijährigen
  VWestungs-Arbeit  und  zweimaligen  körperlichen  Züchcigung,  je  mit  50  Stock-Kreichen)
  sodann  wegen  der  seit  seiner  Sntweichung  begangenen  neuen  Betrügereirn
  zu  weiterer  dreijährigen  Vestungs-  Arbeit  und  nachheriger  Verwahrung
iin  einem  Arbeitshause,  einschließlich  der  unterm  :.  Juni  1817  verbüngten
zweifährigen  Einsperrung,  zusammen  auf  drei  Jahre)  so  wie  zum  Ersas  der
verursachten  Kesten  und  Schaden  verurtheilc  seyn  solle.