Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

327

der  Förmlichkeit  der  Bitte  um  Akten-Ausfertigung  för  desert  erklärt,  unter  Verurtheilung
  des  Beklagten,  Anten,  in  die  Prozeß  Kosten  der  zweiten  Instanz.

Am  zu.  Mai  wurde:

in  der  Rerhts,  Sache  erster  Instanz  zwischen  dem  Sattlermeister  Sebastian  Weiß,
von  Steetgart,  Kläger,  und  der  Köonigl.  Ausstands,  Commission,  Beklagten,
eine  Forreg  für  gelieferte  Arbeit  betreffend,  dem  Kläger  Beweis  auferlegt;

6.  in  der  Rechts-Sache  erster  Instanz  zwischen  Barbara  Hag,  von  Ulm,  uncer  Beisland
  ihres  gerichtlich  bestätigten  Kriegsvogts,  Klägerin,  und  dem  Oberhof-Cassier,
  Hof'  und  DomainenF  Rath  Tafel  in  Stutegart,  Beklagten,  Bindikation
  einer  Staacs-Cassen=  Obligation  betreffend,  der  Veklagte  von  der  gegen
ihn  erhebenen  Klage  entbunden,  unter  Werurtheilung  der  Klägerin  in  die
Proztß,  Kosten.

Am  :3.  Mai  wurder:

7.  in  der  Appellations=  Sache  von  Leonberg,  zwischen  dem  NRagelschmid  Wendel  daselbst,
  Beklagten,  Anten,  und  dem  Dorfschüten  Friedrich  Sölle,  von  Ipcingen?
Kläger,  Aten,  eine  Schuldforderung  berreffend,  der  Bescheid  ereheilt,  daß  diese
Sache  zur  Zeit  an  den  Gerichtshof  nicht  erwachsen,  auch  Ant  dem  Aten  die
R  der  bishetigen  Tagfarthen  in  der  Appellations-Instanz  zu  ersetzen  schuldig
  sey.

77.  Gerichtshof  für  den  Schwarzwald-Kreis.
1.)  Criminat=  Senat.
Am  13.  Mai  ißt:

1.  Johannes  Merkt,  von  Leinstetten,  Oberamts  Sulz,  wegen  JFälschung  und
Vagirens,  neben  Verfällung  in  sämtliche  Untersuchungs-Kosten  zu  dreimonat,
licher  Juchthaus,  Strafe  und  nachheriger,  wenigstens  dreim  onatlicher
Einschließung  in  ein  Zwangs=  Arbeitshaus  verurtheilt  worden.

An  :7.  Mai  wurde:

2.  der  zu  Rottweil  verhaftete  Matháus  Pfistkr,  gewesener  Posthalter  daselbst,
wegen  Unterschlagung  eines  ihm  zur  Bestellung  übergebenen  Geld  Pakets
von  157  fl.  48  kr.,  deren  er  für  überwiesen  angenommen  wurde,)  dann  wegen
uͤbler  Beirwaltung  der  ihm  uͤbertragen  gewesenen  Pflegschaften  hiebei  gesetzten
bedeutenden  Kassen=  Rests  und  verübten  Betrugs)  neben  der  Werbindlichkeit  zum
Schadens-Ersaß  und  zu  Erstattung  sämtlicher  Arrest,  Azungs-  und  Unterfuchungs
  Kosten,  der  fernern  Bekleidung  eines  offentlichen  Amtes  für  unfähig
erklärt,  und  zu  ach  tmonatlicher  Bestungs-Strafe  mit  angemessener  Be-